Ein Bündnis aus 25 US-Bundesstaaten hat am 26. August 2026 erneut gerichtliche Eilanträge gestellt, um die Umsetzung einer neuen „Final Rule“ des United States Postal Service (USPS) zur Bearbeitung von Briefwahlunterlagen vorläufig zu stoppen. Die Staaten beantragen vor mehreren Bundesgerichten einstweilige Anordnungen und argumentieren, die im Federal Register veröffentlichte Regel überschreite die Befugnisse der Postbehörde und greife unzulässig in staatliche Zuständigkeiten für die Wahlorganisation ein.
Den Anträgen zufolge verpflichtet die Final Rule Wahlbehörden und Poststellen zu landesweit einheitlichen Abläufen und Markierungen bei Umschlägen sowie zu zusätzlichen Prozessen für Annahme, Sortierung und Rücklauf von Briefwahlunterlagen. Die Kläger machen geltend, kurzfristige Umstellungen unmittelbar vor den Midterms 2026 würden Personal, IT-Abläufe und öffentliche Informationen belasten und verstoßen gegen das Verwaltungsverfahrensrecht, weil Auswirkungen auf Staaten und Wähler nicht hinreichend geprüft worden seien. Mehrere Generalstaatsanwälte führen zudem den verfassungsrechtlichen Grundsatz an, dass die Ausgestaltung und Durchführung von Wahlen in erster Linie bei den Bundesstaaten liege.
USPS verteidigt die Regel in den amtlichen Begründungen mit dem Ziel einheitlicher Standards, planbarer Laufzeiten und einer effizienteren Abwicklung wahlbezogener Sendungen. Die Bundesregierung verweist außerdem auf jüngste Teilerfolge in Eilverfahren.
Prozessual ist der Streit von einem engen Takt gerichtlicher Entscheidungen geprägt. Am 24. August 2026 schränkte der Oberste Gerichtshof eine zuvor erlassene landesweite Sperre teilweise ein und verwies die Sache zur weiteren Prüfung an die unteren Instanzen. Zuvor hatten einzelne District Courts Elemente der Umsetzung zeitweise blockiert und eine vertiefte Begründungspflicht für den USPS betont. Mit den nun erneuerten Anträgen wollen die Bundesstaaten erreichen, dass die Regel bis nach den Wahlen ausgesetzt bleibt, während die Gerichte die Hauptsache klären.
Zu den Klägern zählen unter anderem Washington und Michigan. In öffentlichen Stellungnahmen bezeichnen sie die Maßnahme als unzulässigen Eingriff des Bundes in die Wahlverwaltung; dem halten die Beklagten entgegen, dass bundeseinheitliche Poststandards die Integrität und Nachvollziehbarkeit von Wahlsendungen erhöhen sollen.
Der weitere Verlauf hängt von kurzfristigen Beschlüssen der erstinstanzlichen Gerichte und möglicher Berufungen ab. Angesichts der knappen Fristen vor den Midterms 2026 bleibt die Rechtslage für Wahlämter und USPS vorerst volatil; eine erneute Befassung des Obersten Gerichtshofs ist nicht ausgeschlossen.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).