Im US-Bezirksgericht für den Northern District of California in Oakland beginnen heute die Eröffnungsplädoyers in einem Verfahren, das von 29 US-Bundesstaaten gegen Meta Platforms geführt wird. Die Kläger werfen dem Konzern vor, Instagram und Facebook so gestaltet zu haben, dass Kinder und Jugendliche zu exzessiver Nutzung verleitet werden, und personenbezogene Daten Minderjähriger teils ohne ausreichende elterliche Zustimmung verarbeitet zu haben.
Gegenstand der nun anlaufenden erstinstanzlichen Phase sind insbesondere Verbraucherschutzansprüche von vier Bundesstaaten – Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey – innerhalb der seit 2023 anhängigen Multidistrict-Litigation MDL 3047. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind der Children's Online Privacy Protection Act (COPPA) sowie verschiedene einzelstaatliche Gesetze gegen unlautere Geschäftspraktiken. Nach Gerichtsverfügungen Ende Juni 2026 bleiben zentrale Vorwürfe anhängig; Anträge von Meta auf Abweisung wurden in wesentlichen Punkten zurückgewiesen. Die Verhandlung liegt bei Richterin Yvonne Gonzalez Rogers.
Die Staaten verlangen zivilrechtliche Sanktionen und umfassende Unterlassungs- und Gestaltungsanordnungen, darunter strengere Altersverifikation, Änderungen am Produktdesign und Beschränkungen bei Datenerhebung und -nutzung. Meta hat in einem Gerichtsschriftsatz die potenziellen zivilrechtlichen Strafzahlungen, sollten die Ansprüche vollumfänglich durchgreifen, auf bis zu 1,4 Billionen US-Dollar beziffert; die Klägerseite hat keine feste Gesamtsumme genannt. Neben finanziellen Folgen stehen damit strukturelle Vorgaben im Raum, die Geschäftsprozesse dauerhaft verändern und über die beteiligten Staaten hinaus wirken könnten.
Meta bestreitet, seine Produkte würden Jugendliche systematisch schädigen, und weist die Ansprüche zurück. Die Generalstaatsanwältinnen und -anwälte verweisen hingegen auf wissenschaftliche Studien und interne Unterlagen, die eine gezielte Nutzung psychologischer Mechanismen durch Funktionen wie Benachrichtigungen und Empfehlungslogiken belegen sollen. Zentral ist die Frage, ob Gestaltungselemente der Dienste eine unzumutbare Gefahr für Minderjährige darstellen und ob Meta gegen COPPA sowie gegen einzelstaatliche Verbraucherschutzgesetze verstoßen hat.
Das Verfahren ist in eine breitere Welle US-amerikanischer Auseinandersetzungen über Jugendschutz, Datenschutz und Plattformverantwortung eingebettet. Die nun beginnende Beweisaufnahme dient auch als Pilot innerhalb der MDL-Struktur, um rechtliche und verfahrensbezogene Leitfragen zu klären. Welche Auflagen das Gericht Meta am Ende auferlegt und in welchem Umfang finanzielle Sanktionen verhängt werden, ist offen und hängt von der Beweiswürdigung im laufenden Verfahren ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).