New York

Albany: 35‑Jährige wegen mutmaßlichen ISIS‑Plots gegen New York State Capitol festgenommen und angeklagt

Das US‑Justizministerium hat am 20. August 2026 Anklage gegen eine 35‑Jährige aus Albany erhoben, die laut Strafanzeige einen von ISIS inspirierten Bombenanschlag auf das New York State Capitol geplant haben soll.

Das US‑Justizministerium (Department of Justice) hat am 20. August 2026 die Festnahme und Bundesanklage gegen Jessica Bowie, 35, aus Albany bekanntgegeben. Ihr wird vorgeworfen, im Sinne der als terroristisch eingestuften Organisation ISIS einen Anschlag auf das New York State Capitol vorbereitet und versucht zu haben, materiellen Beistand für ISIS zu leisten. Bowie wurde den Angaben zufolge am 19. August in Albany festgenommen.

Aus der öffentlich gemachten Strafanzeige geht hervor, dass Bowie im Rahmen einer verdeckten Ermittlung in den Besitz eines von den Behörden bereitgestellten, funktionsuntüchtigen Sprengsatzes gelangte, den sie für echt hielt. Sie habe das Kapitol als Ziel ausgewählt und in Erwartung größeren Personenaufkommens einen Angriff erwogen. Ermittler führen aus, die Beschuldigte habe das Gelände mehrfach aufgesucht, Fotografien angefertigt und in sozialen Medien antiamerikanische Botschaften verbreitet. Ein ihr zugeordnetes Online‑Konto habe zudem eine formale Treuebekundung („Bayah“) an ISIS veröffentlicht. Sämtliche diese Angaben stammen aus Ermittlungsunterlagen; eine Einlassung der Verteidigung liegt öffentlich nicht vor.

Die Untersuchung wurde laut Department of Justice vom FBI geführt und in Zusammenarbeit mit Partnerbehörden umgesetzt, darunter der U.S. Secret Service, die New York State Police und das Albany Police Department. Hinweise auf eine akute Gefährdung über den kontrollierten Zugriff der Verdächtigen auf einen nicht funktionsfähigen Sprengsatz hinaus nennt die Mitteilung nicht.

Das Verfahren ist beim Bundesgericht im Northern District of New York anhängig. Vorgeworfen wird der Versuch, einer ausländischen terroristischen Vereinigung materiellen Beistand zu leisten, ein US‑Bundesdelikt, das im Schuldspruch erhebliche Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Weitere Verfahrensschritte – etwa Anhörungen und Fristen zur Vorlage von Beweismitteln – werden in den Gerichtsakten terminiert und bekanntgegeben.

ISIS ist in den Vereinigten Staaten als ausländische terroristische Organisation gelistet. Nach US‑Recht ist bereits der Versuch, einer solchen Vereinigung materielle Unterstützung zukommen zu lassen, strafbar. Die jetzt bekanntgemachte Anklage konzentriert sich auf die mutmaßliche Planung, Vorbereitung und Beschaffungshandlungen der Verdächtigen; ein tatsächlicher Explosionsanschlag fand nach Behördenangaben nicht statt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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