Kurzmeldung
Ein Richter des U.S. District Court in Arizona ordnete Anfang Oktober 2026 an, dass das Department of Homeland Security (auf Deutsch: Ministerium für Innere Sicherheit) die Rückkehr des ägyptischen Staatsangehörigen Ahmed Soliman in die Vereinigten Staaten ermöglichen muss. Richter John C. Hinderaker stellte fest, dass Solimans Abschiebung in ein Drittland verfahrensfehlerhaft gewesen sei, weil ihm vor der Entfernung kein ausreichendes rechtliches Gehör gewährt worden sei.
Nach Gerichtsdokumenten und Medienberichten wurde Soliman nicht nach Ägypten, sondern nach Äquatorialguinea gebracht, einem Land, zu dem er offenbar keinerlei familiäre oder sonstige Verbindungen hat. In eidesstattlichen Erklärungen und vor Gericht sagte Soliman aus, er fürchte Verfolgung und habe in Äquatorialguinea Misshandlungen und Haft erlitten; das Gericht bewertete diese Angaben als wichtig für die Gefährdungsprüfung, konnte sie aber nicht vollständig unabhängig verifizieren.
Das Gericht verpflichtete die Behörde, darzulegen, wie sie Solimans Rückkehr praktisch herbeiführen will, und setzte zugleich Fristen für mögliche Rechtsmittel der Regierung. Das Ministerium erklärte in Schriftsätzen, es arbeite „in Zusammenarbeit“ mit Solimans Anwälten daran, ihn zu finden, zu kontaktieren und den Rückführungsprozess einzuleiten. Konkrete operative Details nannte die Behörde nicht.
Der Fall steht im Kontext der seit 2025 intensivierten Praxis, ausreisepflichtige Personen in sogenannte Drittstaaten zu bringen, wenn eine Rückführung in das Herkunftsland angeblich nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Menschenrechtler und Einwanderungsrechtler kritisieren diese Praxis, weil sie nach ihrer Auffassung oft ohne hinreichende individuelle Prüfung erfolgt und Betroffene erheblichen Risiken aussetzt.
Rechtlich stützt sich die Anordnung des Richters auf den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör in Abschiebeverfahren: Bevor eine Entfernung vollzogen wird, müssen Betroffene Gelegenheit erhalten, substantielle Einwände vorzubringen. Der Ausgang des Verfahrens könnte bundesweit Bedeutung für ähnliche Fälle bekommen, weil er die Anforderungen an Dokumentation und Einzelfallprüfung bei Drittstaatenabschiebungen verschärft.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).