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Behörden der Vereinigten Staaten melden 1.600 Prüfungen zu Nichtstaatsbürgern auf Wählerlisten und 160 Festnahmen

Bei einer Pressekonferenz in Washington nannte ein hoher Beamter der Homeland Security Investigations am 22. September 2026 rund 1.600 Untersuchungen zu möglichen Nichtstaatsbürgern in Wählerregistern und 160 Festnahmen. Fachleute sehen darin keinen Beleg für…

US-Bundesbehörden haben nach eigenen Angaben seit Beginn einer ressortübergreifenden Initiative zur Wahlrechtsdurchsetzung rund 1.600 Untersuchungen zu möglichen unzulässigen Einträgen von Nichtstaatsbürgern in Wählerregistern geführt; daraus seien bislang etwa 160 Festnahmen hervorgegangen. Das sagte Matthew Millhollin, ein ranghoher Vertreter der Homeland Security Investigations, am Dienstag in Washington. Die Zahlen beziehen sich auf Fälle, in denen geprüft wurde, ob sich Personen ohne US-Staatsbürgerschaft registriert oder gewählt haben.

Das Justizministerium erläuterte bei derselben Pressekonferenz, man habe in dem Zeitraum mehrere Anklagen wegen unzulässiger Registrierung und Stimmabgabe erhoben sowie weitere Verfahren zu wahlbezogenen Delikten eingeleitet. Acting Deputy Attorney General Trent McCotter verwies auf einzelne Strafanzeigen in Bundesstaaten, darunter auch Fälle mutmaßlicher Eingriffe in Briefwahlpostsendungen. Das Ministerium betonte, Ziel sei es, die Integrität von Wahlen zu schützen und potenzielle Verstöße zu ahnden; eine vollständige Aufschlüsselung nach Tatbeständen und Zeiträumen legte es nicht vor.

Fachleute für Wahlrecht und frühere Wahlverwaltungsleiter ordnen die genannten Werte als klein ein. Im Verhältnis zu über 200 Millionen Wahlberechtigten in den Vereinigten Staaten deuten 1.600 Untersuchungen und 160 Festnahmen nach ihrer Einschätzung nicht auf ein flächendeckendes Problem hin. Sie verweisen zugleich auf methodische Risiken bei automatisierten Datenabgleichen zwischen Einwohnermeldesystemen und Wählerregistern: Solche Verfahren können zu hohen Fehlerquoten führen und Personen fälschlich als verdächtig markieren, ohne dass sich eine strafbare Stimmabgabe bestätigt.

Wahlbehörden in mehreren Bundesstaaten sehen zusätzlichen Aufwand und potenzielle Belastungen für die Registerpflege. Umfangreiche Prüfkampagnen können rechtmäßig registrierte Wählerinnen und Wähler irrtümlich infrage stellen, wenn Daten unvollständig oder veraltet sind. Zuständigkeiten sind geteilt: Die Führung der Wählerverzeichnisse liegt grundsätzlich bei den Bundesstaaten und Kommunen, während Bundesbehörden wie das Justizministerium und die Homeland Security Investigations bei Verdachtsfällen ermitteln und mit lokalen Staatsanwaltschaften kooperieren.

Die aktuelle Initiative ist Teil einer breiter angelegten Schwerpunktsetzung der Bundesregierung unter Präsident Donald Trump auf das Thema unzulässige Stimmabgabe durch Nichtstaatsbürger. Während die Behörden ihre Maßnahmen als notwendige Prävention darstellen, fordern Wissenschaftler und Praktiker transparentere Angaben zu Methodik, Zeiträumen und Definitionen der erfassten Delikte. Sie sehen darin die Voraussetzung, um die gemeldeten Zahlen belastbar einzuordnen und das Risiko unbegründeter Verdächtigungen zu verringern. Festnahmen und Anklagen seien im Übrigen nicht mit rechtskräftigen Verurteilungen gleichzusetzen; viele Verfahren befänden sich noch in einem frühen Stadium.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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