Ein US‑Bundesrichter ordnete am Freitag an, dass das Justizministerium und das Heimatschutzministerium keine Drohungen oder Androhungen von Strafverfolgung an Wahlbeamte richten dürfen, die nach staatlichem Recht Stimmen bearbeiten. Kläger sind Gewerkschaften und Organisationen, die argumentieren, die Androhungen gefährdeten die ordnungsgemäße Wahlverwaltung und hätten einschüchternden Charakter; die Verfügung gilt praktisch landesweit bis nach der Wahl.
US‑Medien betonen, dass die Entscheidung den unmittelbaren administrativen Druck auf Wahlstellen verringert, zugleich aber die politische Lage weiter auflädt: Die Regierung hatte in mehreren Staaten verlangt, Briefwahlstimmen zu separieren oder Datensätze zu prüfen mit Verweis auf mutmaßliche nicht‑staatliche Wähler. Regionalmedien aus Kalifornien bis zum Mittleren Westen berichteten über Verunsicherung in Registrierbüros und übergehende juristische Schritte, die nun die letzten Tage vor dem Urnengang prägen.