Wirtschaft

Bundesaufsichtsbehörden weiten 18‑monatigen Prüfzyklus für Community Banks aus

Die Federal Reserve, FDIC und OCC haben am 10. September 2026 eine interimsweise Regelung veröffentlicht, die Institute mit bis zu 6 Milliarden US-Dollar Bilanzsumme für einen 18‑monatigen Vor‑Ort‑Prüfzyklus qualifiziert. Die Änderung tritt mit Veröffentlichung…

Die drei US‑Bundesaufsichtsbehörden – der Board of Governors of the Federal Reserve System, die Federal Deposit Insurance Corporation und das Office of the Comptroller of the Currency – haben am 10. September 2026 eine gemeinsame interimsweise Regel (interim final rule) veröffentlicht, die die Zahl der für einen 18‑monatigen Prüfzyklus in Frage kommenden Community Banks erhöht. Die Maßnahme setzt eine Bestimmung der 21st Century ROAD to Housing Act um und hebt die bislang geltende Bilanzgrenze von 3 Milliarden US‑Dollar auf 6 Milliarden US‑Dollar an. Die Regelung ist mit Veröffentlichung im Federal Register unmittelbar wirksam; eine 30‑tägige Kommentierungsfrist wurde angekündigt. (Stand: 10. September 2026.)

Hintergrund und Anspruch: Nach geltendem Recht können Institute nur dann für den verlängerten Vor‑Ort‑Prüfzyklus zugelassen werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter eine solide Geschäftsführung und angemessene Kapitalausstattung. Die Behörden betonen, dass die Erweiterung nur für «small non‑complex firms» mit niedrigem Risikoprofil gelten soll und dass zwischen den Vor‑Ort‑Prüfungen weiterhin Offsite‑Überwachung stattfindet. Die Maßnahme folgt früheren, vergleichbaren Ausweitungen der Prüfzyklen aus den Jahren 2007–2018; die jetzt erfolgte Anhebung der Vermögensgrenze beruht ausdrücklich auf der 21st Century ROAD to Housing Act vom Sommer 2026.

Belegte Folgen und Interessen: Für kleinere Geschäftsbanken bedeutet die Änderung eine Verringerung des personellen und administrativen Aufwands durch seltener stattfindende Vor‑Ort‑Prüfungen; gleichzeitig behalten die Aufseher Instrumente zur laufenden Überwachung und zur Anordnung von Maßnahmen bei. Branchenvertreter hatten im Vorfeld einen solchen Schritt begrüßt und auf Wettbewerbsneutralität und Kostenentlastung für regional tätige Institute verwiesen; Kritiker könnten eine mögliche Reduktion unmittelbarer Aufsichtskontakte als Risiko für eine frühzeitige Erkennung aufkommender Probleme sehen. Die Behörden verweisen demgegenüber auf die fortgesetzte Anforderung von guten Ratings und die Nutzung von Offsite‑Daten zur Risikosicht.

Verfahren und Ausblick: Die interimsweise Regel ist sofort wirksam; eine endgültige Regel könnte nach Auswertung der eingegangenen Kommentare folgen. Konkrete quantitative Effekte – etwa die Zahl der Institute, die künftig die 18‑monatige Taktung nutzen werden – nannten die Behörden in der Mitteilung nicht. Weiterführende Informationen liegen in der veröffentlichten Federal Register‑Mitteilung und den begleitenden Behördenunterlagen vor.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk