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Bundesgericht in Massachusetts erlaubt USPS vorläufige Arbeiten an umstrittener Briefwahl-Regel

Eine Richterin im District of Massachusetts hat am 26. August 2026 Teile eines zuvor verhängten Stopps gegen eine Post-Regel zur Briefwahl gelockert. Nach einem prozeduralen Schritt des Supreme Court darf der United States Postal…

Der United States Postal Service darf vorerst an einer umstrittenen Regel zur Briefwahl weiterarbeiten. Richterin Indira Talwani vom District of Massachusetts hob am 26. August 2026 wesentliche Teile einer früheren einstweiligen Verfügung auf. Sie begründete den Schritt unter anderem mit einer aktuellen prozeduralen Entscheidung des Supreme Court vom 24. August, die eine landesweit wirkende Verfügung in einem Parallelverfahren teilweise entkräftet hatte. Über die Rechtmäßigkeit der Regel entschied das Gericht ausdrücklich nicht.

Kläger – darunter die League of Women Voters of Massachusetts und mehrere Bundesstaaten – wenden sich gegen eine im März erlassene präsidiale Anordnung von Donald Trump und eine darauf aufbauende USPS-Regel. Nach Darstellung der Kläger überschreitet der Bund damit Kompetenzen im Wahlrecht der Einzelstaaten und schafft kurz vor den Midterms am 3. November 2026 vermeidbare Komplexität. Die Bundesregierung und der United States Postal Service argumentieren demgegenüber, die Vorgaben seien notwendig, um Abläufe bei der Briefwahl zu standardisieren und die Integrität der Stimmabgabe zu sichern.

Nach bisheriger Aktenlage betreffen die geplanten Änderungen vor allem technische und formale Anforderungen an Wahlbriefe sowie interne Prozesse der Post bei der Bearbeitung von Sendungen mit Wahlunterlagen. Während das Gericht die Durchführungsvorbereitungen durch den United States Postal Service nun vorläufig zulässt, bleibt unklar, ob einzelne Elemente der Regel am Ende Bestand haben. Die materiell-rechtliche Prüfung steht in mehreren Verfahren an, die teils konsolidiert sind und in den kommenden Wochen vor Bundesberufungsgerichten verhandelt werden könnten.

Prozessual ist die Lage vielschichtig: Der Supreme Court hat das Verfahren nicht in der Sache entschieden, aber durch seinen jüngsten Schritt die Wirkung eines anderen, weiter reichenden Stopps begrenzt. Daraufhin überprüfte das Gericht in Massachusetts die Tragweite seiner eigenen Verfügung und passte sie zeitlich an. Weitere Eilanträge und Berufungen sind angekündigt; eine erneute Befassung des Supreme Court noch vor dem Wahltag ist möglich.

Für Wahlbehörden und Wählerinnen und Wähler bedeutet dies Unsicherheit. Verwaltungsstellen bereiten sich parallel auf unterschiedliche Rechtslagen vor und kalkulieren mit konservativen Fristen, um Verzögerungen bei der Auszählung zu vermeiden. Fest steht bislang nur: Die Auseinandersetzung über den zulässigen Umfang bundesstaatlicher und föderaler Zuständigkeiten bei der Briefwahl ist offen, und kurzfristige Änderungen bleiben – abhängig von weiteren Gerichtsentscheidungen – möglich.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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