Ein Bundesgericht in New York hat am 21. August 2026 die vom US-Außenministerium verordnete Aussetzung der Bearbeitung von Einwanderungsvisa für Staatsangehörige aus 75 Ländern aufgehoben. Der Beschluss des Southern District of New York erklärt die Richtlinie als rechtswidrig und setzt sie bundesweit außer Kraft. Konsularbeamte müssen betroffene Anträge damit wieder nach den üblichen, individuellen Kriterien prüfen.
Nach der Entscheidung verstößt die pauschale Anweisung gegen das Bundesrecht, insbesondere gegen das Immigration and Nationality Act. Die Regierung hatte die Suspendierung mit der „public charge“-Klausel begründet, wonach Personen von der Einreise ausgeschlossen werden können, wenn sie voraussichtlich auf öffentliche Unterstützung angewiesen sein werden. Das Gericht stellte jedoch klar, dass diese Beurteilung gesetzlich als Einzelfallprüfung angelegt ist und nicht durch eine generelle, an die Staatsangehörigkeit anknüpfende Bearbeitungspause ersetzt werden darf.
Geklagt hatten betroffene Antragstellerinnen und Antragsteller sowie Einwanderungs- und Rechtsberatungsorganisationen, darunter die Catholic Legal Immigration Network. Sie machten geltend, die Anordnung verletze Verfahrensrechte, überschreite die Befugnisse des US-Außenministeriums und verursache unzumutbare Verzögerungen für Familienzusammenführungen und Beschäftigtenvisa. Das Gericht folgte dieser Argumentation in zentralen Punkten und ordnete die bundesweite Aufhebung der Regelung an.
Praktisch bedeutet die Entscheidung, dass bereits zurückgestellte oder wegen der Pausenregel abgelehnte Anträge erneut in die individuelle Prüfung gehen. Wie schnell Konsulate weltweit Termine vergeben und ausstehende Fälle priorisieren, hängt von internen Weisungen und Kapazitäten ab. Das Ministerium muss hierfür kurzfristig aktualisierte Vorgaben an die Auslandsvertretungen erarbeiten. Für Antragsteller eröffnet die Rückkehr zur Einzelfallprüfung die Möglichkeit, Verfahren fortzusetzen oder neu zu beantragen, ohne dass eine pauschale Sperre greift.
Politisch ist das Urteil ein Rückschlag für die von der Regierung Trump verfolgte Linie, legale Einwanderungswege durch breit angelegte Verwaltungsvorgaben einzuschränken. Befürworter der aufgehobenen Praxis verweisen auf Haushaltsrisiken und die Steuerung staatlicher Leistungen; das Gericht sah hierfür jedoch keine hinreichende gesetzliche Grundlage in der gewählten Form der generellen Bearbeitungspause. Die Bundesregierung kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Bis zu einer Entscheidung eines Berufungsgerichts bleibt die Aufhebung in Kraft. In den kommenden Wochen ist daher mit Übergangsleitlinien an die Konsularbeamten und mit Hinweisen für Antragsteller zu rechnen, damit die Wiederaufnahme der Prüfungen geordnet erfolgt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).