Ein Richter am US-Bezirksgericht für den District of Columbia in Washington, D.C., hat die vom US-Außenministerium im Januar 2026 erlassene Aussetzung der Bearbeitung von Einwanderungsvisa für Staatsangehörige aus 75 Ländern für rechtswidrig erklärt und die Anweisung aufgehoben. Die Entscheidung vom 22. August 2026 richtet sich gegen eine unter Präsident Donald Trump eingeführte Praxis, für die Außenminister Marco Rubio politisch verantwortlich zeichnete.
Nach den Gerichtsunterlagen wies das US-Außenministerium Konsularbeamte an, Anträge aus den betroffenen Staaten grundsätzlich auf Eis zu legen und nicht zur Entscheidung zu bringen. Zur Begründung verwies die Behörde auf eine als „Public-Charge“ bezeichnete Risikoeinstufung, die Nationalitäten nach vermeintlicher Wahrscheinlichkeit künftiger Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen kategorisierte. Das Gericht stellte klar, dass das Einwanderungsrecht individuelle, einzelfallbezogene Prüfungen vorsieht und eine pauschale Suspendierung nach Staatsangehörigkeit die gesetzlichen Befugnisse der Behörde überschreitet. Zudem verstoße die Anweisung gegen den Administrative Procedure Act, weil sie ohne tragfähige rechtliche Grundlage und ohne die gebotene Begründung eingeführt wurde.
Geklagt hatten mehrere betroffene Familien sowie Hilfs- und Rechtsorganisationen, darunter das Center for Constitutional Rights. Sie argumentierten, die Pauschalmaßnahme verletze verfahrensrechtliche Garantien, reiße Familien auseinander und verschließe qualifizierten Antragstellern ohne individuelle Prüfung den Zugang zu Einwanderungsvisa. Das Gericht folgte im Ergebnis dieser Sicht und erklärte die Richtlinie insgesamt für unwirksam. Zugleich betonte es, dass Nationalität nicht als Ersatz für eine rechtlich gebotene Einzelfallprüfung dienen darf.
Praktisch bedeutet das Urteil, dass auf Grundlage der aufgehobenen Anweisung zurückgestellte Verfahren wieder aufgenommen und künftig individuell durch Konsularbeamte entschieden werden müssen. Welche Fälle erneut geprüft werden, hängt von den jeweiligen Konsulaten und den konkreten Verfahrensständen ab. Die Bundesregierung kann gegen die Entscheidung Berufung beim D.C. Circuit einlegen; bis zu einer rechtskräftigen Klärung bleibt die weitere Umsetzung in den Auslandsvertretungen mit Unsicherheiten verbunden.
Die Entscheidung markiert eine Zäsur für den Umgang der Exekutive mit pauschalen Verwaltungsvorgaben im Einwanderungsrecht. Sie engt den Spielraum des US-Außenministeriums ein, landesweit wirksame Kategorielsperren zu verhängen, und stärkt den Vorrang der gesetzlich angeordneten Einzelfallprüfung vor pauschalen Annahmen nach Nationalität.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).