Der US‑Kongress nahm in der jüngsten Fortsetzungs- und Haushaltsregelung eine Änderung an der Bundesdefinition von „Hanf“ vor, die nach den jetzt verfügbaren Gesetzestexten und Auslegungen faktisch viele derzeit im Handel befindliche, aus Hanf gewonnene berauschende Produkte vom legalen Markt ausschließt. Die neue Rechtslage soll am 12. November 2026 in Kraft treten und ersetzt die bislang in der Landwirtschaftsreform von 2018 genutzte Auslegung, die Produkte mit geringem Delta‑9‑THC, aber höheren Mengen anderer Psychocannabinoide erlaubte. ([everycrsreport.com](https://www.everycrsreport.com/files/2026-05-28_IF13136_e25fb2e82448ad460a067afe1f8d55e15bc61fa5.html?utm_source=openai))
Beleg und Verfahren: Die einschlägige Änderung wurde im Rahmen des „Continuing Appropriations, Agriculture, Legislative Branch, Military Construction and Veterans Affairs, and Extensions Act, 2026“ aufgenommen; der Kongress verabschiedete den Text im November 2025, der Gesetzestext nennt den 12. November 2026 als Wirksamkeitsdatum der neuen Begriffsbestimmung. Juristische Analysen des Congressional Research Service und parlamentarische Protokolle dokumentieren die Absicht, die bis dahin existierende „Hanf‑Schlupfloch“-Auslegung zu schließen. ([govinfo.gov](https://www.govinfo.gov/content/pkg/CREC-2025-11-10/pdf/CREC-2025-11-10.pdf?utm_source=openai))
Worum es praktisch geht: Betroffen sind nach einhelligen Branchenangaben Getränke, Esswaren, Dampfflüssigkeiten und andere Erzeugnisse, die zwar aus Hanf stammen, aber erhebliche Mengen an delta‑8, delta‑10 oder in Gesamtheit an berauschendem THC enthalten. In der Industrie‑ und Handelsberichterstattung und in Branchenstudien wird ein potenzieller Umsatzrückgang in Milliardenhöhe sowie erhebliche Arbeitsplatzverluste genannt; diese Zahlen sind von Interessenverbänden erstellt und werden in der Berichterstattung zitiert, ihre Methodik variiert jedoch. ([apnews.com](https://apnews.com/article/a6f2a02b40c7c5d33d99c84f3221e93f?utm_source=openai))
Reaktionen und Streitlinien: Produzenten und Händler fordern Ausnahmeregeln, Übergangsfristen oder Zuständigkeiten für staatlich regulierte Märkte; konservative und regierungsnahe Stimmen betonten dagegen die Notwendigkeit, einen vom regulierten Marihuana‑Markt unterschiedlichen, unregulierten Handel mit psychoaktiven Hanfprodukten zu beenden. Mehrere Senatoren meldeten Gesetzesvorstöße an, die das Inkrafttreten verzögern oder die Zuständigkeit für zulässige Produkte an die Bundesbehörden knüpfen sollen. Ein Gesetzesvorschlag, der eine Fristverschiebung vorsieht, wurde zuletzt öffentlich genannt. ([paul.senate.gov](https://www.paul.senate.gov/266421-2/?utm_source=openai))
Die Änderung löst einen grundsätzlichen Regulierungskonflikt zwischen Bund, Bundesstaaten und einer inzwischen groß gewordenen privaten Branche aus. Rechtlich ist die Neuformulierung als Änderung der bundeseinheitlichen Klassifikation zu sehen; administrativ werden in den verbleibenden Monaten bis zum 12. November 2026 Umsetzungsvorgaben und mögliche gerichtliche Anfechtungen entscheidend sein. Aussagen über konkrete Umsatzverluste oder Arbeitsplatzzahlen sind derzeit unterschiedlich belegt und beruhen überwiegend auf Branchenstudien statt auf amtlichen Erhebungen.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).