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Bundesprozess in Oakland: Staatenkoalition wirft Meta Schädigung Minderjähriger vor

Vor dem Bundesbezirksgericht in Oakland haben am Dienstag die Eröffnungsplädoyers in einem Verfahren begonnen, in dem mehrere US-Bundesstaaten Meta Platforms wegen angeblich schädlicher Produktgestaltung bei Facebook und Instagram sowie mutmaßlicher COPPA-Verstöße verklagen. Vorsitz führt…

In Oakland haben am Dienstag die Eröffnungsplädoyers in einem Bundesverfahren gegen Meta Platforms begonnen. Eine Koalition von US-Bundesstaaten wirft dem Konzern vor, Facebook und Instagram so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche zu exzessiver Nutzung verleitet und gesundheitlich geschädigt würden. Zudem sollen Datenschutzregeln für Minderjährige missachtet worden sein. Das Verfahren läuft vor der US-District Judge Yvonne Gonzalez Rogers am Bundesbezirksgericht Northern District of California.

Die Generalstaatsanwaltschaften argumentieren, Metas Produktentscheidungen – darunter Benachrichtigungen, Empfehlungsalgorithmen und Design von Interaktionen – seien gezielt auf Maximierung der Verweildauer ausgerichtet und führten bei Minderjährigen zu Abhängigkeitssymptomen, sozialem Druck und psychischen Belastungen. Darüber hinaus sehen sie Verstöße gegen das Children's Online Privacy Protection Act (COPPA), das spezielle Schutzstandards für die Datenerhebung bei Kindern vorsieht. Die Staaten fordern Unterlassungen, Änderungen am Produktdesign sowie zivilrechtliche Sanktionen.

Meta weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen betont, es investiere umfangreich in Jugend- und Sicherheitstools, biete elterliche Aufsichtsfunktionen und setze Alterskontrollen, Inhaltssignale und Moderationsteams ein. Zugleich bestreitet Meta, vorsätzlich schädliche Mechanismen für Minderjährige geschaffen zu haben. Welche Maßnahmen rechtlich geboten sind, soll das Gericht klären; zu den möglichen Folgen zählen verpflichtende Designänderungen und strengere Datenerhebungs- und Altersverifizierungsprozesse.

Prozessual ist das Verfahren Teil eines größeren Verfahrenskomplexes zur Social-Media-Nutzung Jugendlicher, der im Northern District of California gebündelt ist und unter MDL No. 3047 geführt wird. Ende Juni 2026 hatte das Gericht zentrale Ansprüche der klagenden Staaten nicht verworfen und damit den Weg für die nun begonnenen Plädoyers freigemacht. In der ersten Phase legen mehrere beteiligte Staaten den gemeinsamen Kern ihrer Vorwürfe dar; weitere Verhandlungsschritte, einschließlich Beweisaufnahme und mögliche Vergleichsgespräche, folgen.

Fest steht: Der Ausgang ist für beide Seiten bedeutsam. Für die Staaten geht es um die gerichtliche Feststellung, dass große Plattformen besondere Sorgfaltspflichten gegenüber Minderjährigen tragen. Für Meta steht neben potenziellen Sanktionen und Auflagen die Frage im Raum, wie künftig Kernfunktionen von Facebook und Instagram – etwa Empfehlungssysteme und Benachrichtigungen – rechtlich zu gestalten sind. Prognosen zum Verfahrensende sind verfrüht; der weitere Ablauf hängt vom Umfang der Beweisaufnahme sowie von eventuellen Teilentscheidungen der Richterin Yvonne Gonzalez Rogers ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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