Ein Bundesgericht hat am 11. Oktober 2026 die Ausstrahlung staatlich finanzierter TV-Spots mit Präsident Donald Trump gestoppt. Zuvor waren seit Ende September nahezu 22 Millionen US‑Dollar an Steuergeldern für die Kampagne ausgegeben worden, wie aus Auswertungen von Sendeprotokollen und Schaltkosten hervorgeht, über die unter anderem NPR berichtete. Rund die Hälfte der Summe floss, nachdem Trump am 6. Oktober öffentlich erklärt hatte, sein Super‑PAC MAGA Inc. werde die Finanzierung übernehmen.
Die in der Berichterstattung als „Patriotic Ads“ bezeichneten Spots liefen breit auf Kabelsendern und Netzwerken. Das Weiße Haus sprach von „public service announcements“, also gemeinwohlorientierten Hinweisen. Kritiker sahen darin jedoch eine politisch gefärbte Selbstdarstellung des Amtsinhabers. Die Demokratie‑Organisation Common Cause und weitere Kläger reichten Eilanträge ein. Das Gericht ordnete an, „jegliche Platzierung, Reservierung oder Anordnung“ für die Verbreitung der beanstandeten Spots zu annullieren, einschließlich geplanter Ausstrahlungen am Abend des 11. Oktober.
Die US‑Regierung verteidigte die Buchungen als zulässige Öffentlichkeitsarbeit. Nach Trumps Ankündigung erklärten Regierungsvertreter, künftige Schaltungen würden nicht mehr aus dem Staatshaushalt finanziert. Unklar ist, ob bereits verausgabte Steuermittel erstattet werden. Die Klagen richten sich gegen die Zweckbindung der Ausgaben und die zugrunde liegenden Vergabeverfahren. Sie zielen darauf, die Grenze zwischen amtlicher Information und Wahlkampfwerbung zu präzisieren.
Faktisch betrifft der Stopp zunächst gebuchte Sendeplätze und laufende Verträge. Rechtlich könnten weitere Instanzen Maßstäbe setzen, wie weit Regierungskommunikation in Wahljahren gehen darf, ohne in unzulässige Propaganda umzuschlagen. Aussagen des Präsidenten zur Übernahme künftiger Kosten durch ein Super‑PAC berühren zudem Regeln zur Trennung zwischen Amtsführung und parteipolitischer Finanzierung. Ob hier Verstöße vorliegen, ist Gegenstand der anhängigen Verfahren und möglicher parlamentarischer Nachfragen.
Der Vorgang fällt in die Endphase des Wahljahres und hat bundesweite Relevanz: Zum einen wegen der Höhe der aufgewendeten Steuermittel, zum anderen wegen der Signalwirkung für künftige Regierungswerbung. Die Entscheidung des Bundesgerichts schafft zunächst Klarheit für die unmittelbar betroffenen Ausstrahlungen; über Dauer und Reichweite des Eingriffs dürften jedoch weitere richterliche Prüfungen entscheiden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).