Politik

Bundesrichter verlängert Gerichtsschutz gegen Trumps Sperre von drei Medien vom Weißen Haus

Ein Richter am United States District Court for the District of Columbia hat am 13. Oktober 2026 die vorläufige gerichtliche Aufhebung der von Präsident Donald Trump verfügten Entziehung von Zutrittsberechtigungen für Journalisten von CNN,…

Ein Bundesgericht in Washington hat am 13. Oktober 2026 die vorläufige gerichtliche Verfügung verlängert, die der Regierung untersagt, die am 18. September 2026 ausgesprochenen Entzüge sog. „hard pass“-Zutrittsberechtigungen für Journalistinnen und Journalisten von CNN, MS NOW und POLITICO durchzusetzen. Das Gericht hielt die Kläger für wahrscheinlich erfolgreich mit ihren verfassungsrechtlichen First‑Amendment‑ und due‑process‑Ansprüchen und untersagte der Regierung (mit Ausnahme des Präsidenten) vorläufig, die Sperre zu vollziehen. ([washingtonpost.com](https://www.washingtonpost.com/politics/2026/10/13/cnn-ms-now-politico-white-house/e877d924-c77d-11f1-aefb-abe4112d087e_story.html?utm_source=openai))

Der Sachverhalt: Präsident Donald Trump hatte am 18. September 2026 in einem sozialen Netzwerk angekündigt, die drei Medienhäuser „aus dem Weißen Haus zu verbannen“. Die Medien klagten daraufhin und erreichten zunächst eine 14‑tägige einstweilige Anordnung vom 24. September 2026; die jetzt ergangene Verlängerung sichert den Status quo während des weiteren Verfahrens. In der schriftlichen Verfügung stellt das Gericht klar, dass die Regierung die betroffenen „hard pass“-Ausweise unverzüglich wiederherstellen und die Sperre nicht vollstrecken darf. ([docs.justia.com](https://docs.justia.com/cases/federal/district-courts/district-of-columbia/dcdce/1%3A2026cv03287/296754/24?utm_source=openai))

Der Richter, Timothy J. Kelly, der dem United States District Court for the District of Columbia angehört, betonte zugleich in seinen Ausführungen, dass aus der Entscheidung nicht zu folgern sei, die Sorgen des Präsidenten über journalistische Genauigkeit seien insgesamt unbegründet; relevant sei jedoch, ob die Maßnahme rechtlich mit den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten vereinbar ist. In Verhandlungen hatte er das Justizministerium aufgefordert, die stärksten Belege dafür vorzulegen, weshalb die Regierung die Maßnahme als zum Schutz der nationalen Sicherheit erforderlich ansieht. ([theguardian.com](https://www.theguardian.com/us-news/2026/oct/14/white-house-media-ban-lifted-cnn-msnow-politico?utm_source=openai))

Hintergrund und Folgen: Die Entscheidung hat überregionale Bedeutung, weil sie die Grundsatzfrage berührt, unter welchen Voraussetzungen eine Exekutive Pressezugänge einschränken darf. Medienrechtler sehen in dem Fall eine neuerliche Klärung der Grenzen staatlicher Eingriffe in die Pressefreiheit; zugleich könnte das Verfahren Präzedenzwirkung für künftige Umgangsregeln zwischen Administrationen und Korrespondenten haben. Parallel dazu haben große Sender aus Protest zeitweise Pool‑Übertragungen ausgesetzt, was die praktische Berichterstattung über Präsidentschaftsereignisse beeinträchtigte. ([washingtonpost.com](https://www.washingtonpost.com/business/2026/09/21/cnn-ms-now-politico-sue-over-white-house-bans/?utm_source=openai))

Zugeschriebene Aussagen und weiteres Verfahren: Das Urteil ist eine vorläufige Anordnung; es bleibt offen, ob ein Berufungsgericht die Entscheidung aufheben wird oder ob das Verfahren in der Hauptsache zu einer endgültigen Entscheidung führt. Die Verhandlung bezieht das Justizministerium als Verteidiger der Verwaltung ein; die Klägerseite wird von Medienrechtsanwälten vertreten. Konkrete weitere Terminssetzungen sind im öffentlichen Gerichtsakten‑Docket verzeichnet. ([docs.justia.com](https://docs.justia.com/cases/federal/district-courts/district-of-columbia/dcdce/1%3A2026cv03287/296754/24?utm_source=openai))

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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