Ein US-Bundesrichter in Brownsville (Texas) hat den Antrag des Bundesstaates Minnesota abgelehnt, die Auslieferung des ICE-Agenten Christian Castro aus Texas gerichtlich zu erzwingen. Nach der Entscheidung von Richter Fernando Rodriguez Jr. fehlt es für eine einstweilige Anordnung an der erforderlichen Reife des Falls. Damit ist der Weg für Castros Entlassung aus dem Cameron County Jail grundsätzlich geöffnet, sofern die Behörden in Texas keine weitere rechtliche Grundlage für seine Inhaftierung vorlegen.
Minnesota hatte am 18. August 2026 Klage erhoben, um Gouverneur Greg Abbott zur Unterzeichnung einer Auslieferungsanordnung zu verpflichten und zugleich Castros Freilassung bis zur Übergabe an Minnesota zu verhindern. Hintergrund sind Anklagen der Staatsanwaltschaft in Hennepin County: Castro soll am 14. Januar 2026 in North Minneapolis auf einen Mann geschossen und anschließend Einsatzkräften falsche Angaben gemacht haben. Laut Anklage lauten die Vorwürfe auf vier Fälle von Körperverletzung zweiten Grades sowie eine Falschaussage.
In seinem Beschluss betonte der Richter den durch bundes- und einzelstaatliches Recht eingeräumten Beurteilungsspielraum des Gouverneurs des Aufnahmestaats. Eine gerichtliche Anordnung, die Abbott zur sofortigen Unterzeichnung zwingen würde, lehnte er ab. Die texanische Seite argumentierte zudem, Castro sei nicht als „Geflüchteter“ im Sinne der Auslieferungsregeln zu qualifizieren, weil er nach den Ereignissen in Minnesota dienstlich in den Bereich von ICE in Texas versetzt worden sei. Minnesota wies dies als unbegründete Verzögerung zurück.
Minnesota verwies in seinen Schriftsätzen außerdem auf Telefonate aus der Haft, in denen Castro mit einer Frau in Mexiko über Heirats- und Auswanderungspläne gesprochen haben soll. Die Staatsanwaltschaft sieht darin ein Indiz für Fluchtgefahr. Der Richter ordnete jedoch keine abweichende Behandlung an und hielt sich eng an die Kompetenzabgrenzung zwischen Gericht und Gouverneur.
Die Entscheidung verlagert den Konflikt zwischen Minnesota und Texas in die nächsten Instanzen. Rechtsfragen zur Reichweite gubernativer Befugnisse und zur Auslegung der Auslieferungspflichten zwischen Bundesstaaten dürften in Berufungsverfahren weitergeprüft werden. Unmittelbare Folge ist, dass Texas-Behörden nun zügig klären müssen, ob eine eigenständige rechtliche Grundlage für Castros weitere Inhaftierung besteht oder eine Entlassung ansteht. Die Datumsangaben zu Tat, Anklage und Gerichtsbeschluss beruhen auf Gerichtsunterlagen und offiziellen Mitteilungen sowie deckungsgleichen Berichten überregioneller US-Medien vom 18. bis 26. August 2026.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).