Ein Bundesgericht in Washington, D.C., hat am 12. Oktober 2026 weitere Baumfällungen am historischen East Potomac Golf Links vorläufig gestoppt. US-Bezirksrichterin Ana C. Reyes ordnete an, dass der National Park Service bis zur weiteren gerichtlichen Klärung keine zusätzlichen Bäume entfernt. Zugleich verlangte sie kurzfristige Auskünfte unter Eid von Kevin Griess, dem Superintendenten der National Mall and Memorial Parks, zu Umfang, Begründung und Ablauf der Maßnahmen.
Auslöser des Eilverfahrens ist eine Klage der D.C. Preservation League und zweier Anwohner. Sie machen geltend, der National Park Service habe ohne ausreichende Umwelt- und Denkmalschutzprüfungen mit Rodungen begonnen und damit vollendete Tatsachen schaffen wollen. Die Kläger stützen sich auf das National Environmental Policy Act und das National Historic Preservation Act und beantragen eine einstweilige Verfügung. Nach übereinstimmenden Medien- und Behördenangaben begannen die Arbeiten am 10. Oktober; mindestens 150 Bäume waren bereits Gegenstand der Räumung.
Der National Park Service weist den Vorwurf zurück, die Fällungen dienten einem umfassenden Umbau des öffentlich zugänglichen Kurses. Nach Angaben der Behörde handele es sich um Pflegearbeiten, bei denen kranke, umsturzgefährdete oder invasive Bäume entfernt würden. Man verweise zudem auf frühere fachliche Bewertungen der Kulturlandschaft. Über einen kompletten Neuaufbau des East Potomac Golf Links wird seit Längerem diskutiert; Donald Trump hatte eine Aufwertung zu einem anspruchsvolleren Kurs ins Gespräch gebracht und den Architekten Tom Fazio als möglichen Planer genannt. Konkrete Entwürfe, Finanzierungszusagen oder ein Zeitplan liegen dem Gericht zufolge bislang nicht vor.
Richterin Reyes hatte in zurückliegenden Anhörungen deutlich gemacht, dass sie vorab informiert werden wolle, falls umfangreichere Eingriffe wie der Abtransport zahlreicher Bäume oder der Einsatz schweren Geräts geplant seien. Sie warnte die Regierung ausdrücklich vor Konsequenzen, sollte die gerichtliche Aufsicht unterlaufen werden. Mit der jetzigen Anordnung verschafft das Gericht sich Zeit, den Sachstand zu prüfen und die Rechtslage zu klären; dazu gehören die beantragte einstweilige Verfügung und die Bewertung, ob die bisherigen Umwelt- und Denkmalschutzprüfungen genügen.
Wie es weitergeht, hängt von den Aussagen des National Park Service und der Kläger sowie den nächsten Schritten des Gerichts ab. Ein längerfristiger Stopp würde der Behörde zusätzlichen Spielraum für Prüfungen geben; eine Wiederaufnahme der Arbeiten könnte neue Eilanträge und politischen Widerstand nach sich ziehen. Der Fall hat über Washington, D.C., hinaus Bedeutung, weil er klärt, wie strikt Bundesbehörden bei Eingriffen in historische Kulturlandschaften die bundesrechtlichen Prüfpflichten zu beachten haben.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).