Eine US-Bundesrichterin hat am 4. September 2026 ihre bisherige Sperre gegen neue bundesweite Vorgaben zur Briefwahl auf unbestimmte Zeit verlängert. Die Anordnung der US-Regierung würde die Bundesstaaten verpflichten, für Briefwahlstimmen scannbare Umschläge einzusetzen und der Bundesregierung Listen der Personen zu übermitteln, die für den Erhalt von Briefwahlunterlagen in Frage kommen. Bis zur endgültigen Klärung der anhängigen Klagen dürfen diese Vorgaben nicht umgesetzt werden.
Die Klagen mehrerer Bundesstaaten, Wahlrechtsorganisationen und Wahlverwaltungen richten sich gegen die aus dem Weißen Haus angestoßenen Maßnahmen und deren untergeordnete Umsetzungsrichtlinien. Die Kläger argumentieren, die US-Regierung überschreite ihre verfassungsrechtlichen Befugnisse, weil die Verwaltung der Wahlen Sache der Bundesstaaten sei. Zudem fehle eine klare gesetzliche Grundlage, um bundesweit verbindliche Spezifikationen für Wahlumschläge vorzuschreiben oder zentralisierte Wählerlisten über Personen mit Anspruch auf Briefwahl zu sammeln. Die Richterin folgte dem Antrag, den Status quo zu bewahren, bis die Gerichte in der Sache entscheiden.
Die US-Regierung begründet die geplanten Änderungen mit der Absicht, mutmaßliche Sicherheitslücken bei der Briefwahl zu schließen. Kläger und zahlreiche Wahlleiterinnen und Wahlleiter warnen hingegen vor kurzfristigem Chaos, abgelehnten Stimmen und erheblichen logistikbedingten Risiken, da viele Bundesstaaten ihre Abläufe für den beginnenden Versand der Unterlagen bereits festgelegt haben. Zusätzlich verweisen sie auf Datenschutzfragen und föderale Kompetenzkonflikte durch die geforderte Übermittlung personenbezogener Daten an Bundesstellen.
Rechtlich stehen mehrere Fragen im Mittelpunkt: die verfassungsrechtliche Zuständigkeit zwischen US-Regierung und Bundesstaaten, die Rolle des United States Postal Service bei Wahldienstleistungen sowie die Einhaltung verwaltungsrechtlicher Verfahren. Gegen frühere Verfügungen wurden bereits Rechtsmittel eingelegt; einzelne Eilanträge sind beim Obersten Gerichtshof anhängig, weitere Verfahren laufen vor Bundesgerichten in mehreren Jurisdiktionen.
Zeitlich ist der Beschluss bedeutsam: Zahlreiche Bundesstaaten starten Mitte bis Ende September mit dem Versand von Briefwahlunterlagen für die Wahlen am 3. November 2026. Bleibt die gerichtliche Blockade bestehen, können die bisherigen Verfahren der Bundesstaaten fortgeführt werden. Sollte ein höheres Gericht die Regierungsvorgaben dagegen zulassen, wären kurzfristige technische Anpassungen an den Umschlägen sowie zusätzliche Kontrollen der Wählerlisten erforderlich. Damit entscheidet die Justiz in den kommenden Wochen nicht nur über verfassungsrechtliche Kompetenzen, sondern auch über die organisatorische Planbarkeit der Briefwahl im laufenden Wahlzyklus unter Präsident Donald Trump.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).