Kurzmeldung
Baltimore, 20. August 2026 — Mehrere Bürgerrechts‑ und Verbraucherschutzorganisationen haben das Office of the Attorney General von Maryland aufgefordert, formelle Prüfungen gegen kommerzielle Datenhändler einzuleiten. Anlass sind Hinweise, wonach Unternehmen Melde‑ und Registrierungspflichten nicht vollständig erfüllten und personenbezogene Daten ohne ausreichende Transparenz weitergegeben würden. Die Forderung bezieht sich ausdrücklich auf aktuelle landesgesetzliche Bestrebungen, darunter Entwürfe für ein Data Broker Registry, und auf die seit Oktober 2025 geltende Maryland Online Data Privacy Act‑Regelung.
Die Klägerseiten verweisen in ihrer Aufforderung auf Initiativen des Gesetzgebers in der Sitzungsperiode 2026. Im Repräsentantenhaus wurde mit HB1089 ein Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Data Broker Registry eingebracht, der die jährliche Registrierung bestimmter Datenhändler beim Office of the Attorney General und die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen, durchsuchbaren Datenbank vorsieht. Parallel liegt ein Senatsentwurf (SB0616) vor, der ähnliche Melde‑ und Durchsetzungsmechanismen beschreibt. Beide Vorlagen sehen eine staatliche Aufsicht durch das Attorney General’s Office vor und sind Teil einer Folgegesetzgebung zur Stärkung des Online‑Datenschutzes in Maryland.
Das Amt von Generalstaatsanwalt Anthony G. Brown hat in jüngerer Vergangenheit wiederholt auf Risiken des unregulierten Datenhandels hingewiesen und sich öffentlich für engere Transparenzpflichten ausgesprochen. Konkrete Unternehmen nannten die zivilgesellschaftlichen Gruppen in ihrer öffentlichen Aufforderung bislang nicht; auch wurden keine spezifischen Fristen für eine behördliche Entscheidung genannt. Rechtlich möglich wären je nach Untersuchungsergebnis verwaltungsrechtliche Anordnungen, Vergleichsvereinbarungen oder zivilrechtliche Schritte.
Die Angelegenheit ist Teil einer breiteren Debatte in den USA über die Regulierung von Datenhändlern und die Durchsetzbarkeit neu beschlossener Landesstandards. In Maryland könnten behördliche Prüfungen dazu dienen, die Praxistauglichkeit des Data Broker Registry‑Ansatzes zu testen und konkrete Durchsetzungsfragen zu klären. Ob das Office of the Attorney General ein formales Ermittlungsverfahren eröffnet, ist gegenwärtig offen; das Amt veröffentlicht regelmäßig Pressestatements und Leitfäden zum Thema Datenschutz, die als nächste Informationsquelle zu erwarten sind.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).