Das Department of Homeland Security (DHS) hat im August 2026 eine im Federal Register veröffentlichte Final Rule in Kraft gesetzt, die die 9-11 Response and Biometric Entry-Exit Fee auf Verlängerungsanträge in den Kategorien H-1B und L-1 ausdehnt. Die Zusatzgebühr betrifft Arbeitgeber in den USA mit mindestens 50 Beschäftigten, deren Belegschaft zu mehr als 50 Prozent aus H-1B- oder L-1-Inhaberinnen und -Inhabern besteht. Der genaue Geltungsbeginn ist in der Regelveröffentlichung genannt und liegt im August 2026. Bisher war die Erhebung dieser Zusatzgebühr in der Praxis vor allem bei Erstanträgen und Arbeitgeberwechseln verbreitet; die Ausweitung auf Verlängerungen stellt eine bedeutsame Änderung für betroffene Unternehmen dar.
Das DHS verweist zur Begründung auf gesetzliche Vorgaben des Kongresses und haushalts- sowie sicherheitspolitische Zwecke, darunter die Finanzierung des biometrischen Ein- und Ausreiseprogramms. Die Regel ist Teil der bestehenden Gebührenarchitektur für beschäftigungsbezogene Nicht-Einwanderungsanträge. Für Arbeitgeber in den betroffenen Kategorien erhöht sich damit die Kostenlast pro Antrag; Einzelbeträge und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem im Federal Register veröffentlichten Text und den einschlägigen USCIS-Antragsanleitungen.
Separat dazu befindet sich eine mögliche neue Gebührenregel zum Optional Practical Training (OPT) im Prüfverfahren beim Office of Information and Regulatory Affairs (OIRA) im Weißen Haus. Nach der OIRA-Listung liegt derzeit keine amtliche Bekanntmachung zu konkreten Gebührensätzen oder zum Adressaten der etwaigen Zahlung – Arbeitgeber oder Antragstellende – vor. Der OIRA-Review ist ein regulärer Schritt im US-Regulierungsverfahren; Inhalt und Zeitplan einer möglichen Veröffentlichung durch das DHS bleiben bis zum Abschluss der Prüfung offen.
Rechtliche Auseinandersetzungen über die nun ausgedehnte 9-11-Gebühr sind möglich. In früheren Verfahren haben US-Gerichte die Vereinbarkeit von Zusatzgebühren mit gesetzlichen Ermächtigungen und Verfahrensvorschriften geprüft. Unternehmen und Hochschulen sollten kurzfristig ihre Budget- und Fristenplanung anpassen, die genaue Anwendbarkeit der Gebühr je Fallkonstellation anhand der Federal-Register-Fassung prüfen und Einreichungen entsprechend disponieren. Prognosen über die Ausgestaltung der in Prüfung befindlichen OPT-Gebühren sind derzeit spekulativ; maßgeblich sind die noch ausstehenden amtlichen Texte des DHS.
Mit den beiden Entwicklungen verfestigt sich ein Trend zu höheren Transaktionskosten bei beschäftigungsbezogenen Visa. Konkrete operative Konsequenzen – etwa für Verlängerungszyklen, Personalplanung und Compliance-Prozesse – hängen von der finalen Auslegung durch die Behörden und möglichen gerichtlichen Klärungen ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).