Connecticut

Francis Clifford Smith, seit 1950 verurteilter Häftling aus Connecticut, mit 101 Jahren gestorben

Der wegen Mordes verurteilte Francis Clifford Smith ist im Alter von 101 Jahren in Connecticut gestorben. Sein Todesurteil von 1950 war 1954 in lebenslange Haft umgewandelt worden; 2020 wurde er auf Bewährung in ein…

Der wegen eines Mordes von 1950 verurteilte Häftling Francis Clifford Smith ist im Alter von 101 Jahren in einer Pflegeeinrichtung in Rocky Hill, Connecticut, gestorben. Die Einrichtung 60 West bestätigte den Tod gegenüber US‑Medienberichten. Smith galt in der Berichterstattung als einer der am längsten einsitzenden Gefangenen in den Vereinigten Staaten.

Smith war 1950 in Connecticut wegen Mordes ersten Grades an dem 68‑jährigen Nachtwächter Grover Hart in Greenwich verurteilt worden. Ein Gericht verhängte die Todesstrafe. 1954 wandelte die Connecticut Board of Pardons das Urteil in lebenslange Haft um. Smith verbrachte anschließend Jahrzehnte im Justizvollzug des Bundesstaats, unter anderem in der Osborn Correctional Institution in Somers.

Im Jahr 2020 gewährte die heutige Board of Pardons and Paroles Smith im hohen Alter Bewährung. Unter Auflagen wurde er in das staatlich zugelassene Pflegeheim 60 West verlegt. Die Verurteilung blieb bestehen; eine gerichtliche Neubewertung seiner Schuld wurde nicht festgestellt. Medienrecherchen hatten den Fall wiederholt aufgegriffen und dabei unter anderem auf Fragen zur Beweisführung und zur Rolle einzelner Zeugenaussagen hingewiesen; die Gerichte hielten die damaligen Entscheidungen jedoch aufrecht.

Der Tod Smiths lenkt erneut den Blick auf den Umgang des Staates mit hochbetagten, pflegebedürftigen Gefangenen. Dazu zählen die Abwägung von Sicherheitsaspekten und Menschenwürde, die Zuständigkeiten zwischen Strafvollzug und externen Pflegeeinrichtungen sowie die Finanzierung von Langzeitpflege. Zugleich erinnert der Fall an die Bedeutung transparenter Gnadenverfahren: In Connecticut obliegt die Umwandlung von Strafen seit jeher einem eigenständigen Gremium; 2004 wurden Begnadigungs‑ und Bewährungsinstanzen zur Board of Pardons and Paroles zusammengeführt.

Rechtlicher Hintergrund: Connecticut hat die Todesstrafe 2012 abgeschafft; frühere Urteile wurden dadurch nicht automatisch aufgehoben. Smiths Fall steht damit an der Schnittstelle historischer Urteilsfindung, späterer Gnadenentscheidung und heutiger Vollzugspraxis. Fest steht: Seine Verurteilung von 1950 und die Begnadigung von 1954 sind dokumentiert, seine Entlassung auf Bewährung 2020 ist belegt, und sein Tod in hohem Alter wurde von der Pflegeeinrichtung bestätigt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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