Georgia hat nach dem Wahltag am 3. November 2026 die maßgeblichen Fristen für Auszählung und Bestätigung der Ergebnisse präzisiert. Secretary of State Brad Raffensperger erinnerte daran, dass reguläre Briefwahlunterlagen am Wahltag bis zum Schließen der Wahllokale um 7:00 Uhr abends Ortszeit bei den zuständigen Countys eingegangen sein müssen, um mitgezählt zu werden.
Für Angehörige der Streitkräfte und Auslandswähler gilt die bundesrechtlich verankerte Sonderregel UOCAVA. Danach werden fristgerecht abgestempelte Stimmzettel aus dem Ausland oder vom Militär noch berücksichtigt, wenn sie innerhalb von drei Werktagen nach dem Wahltag bei der Wahlbehörde eintreffen. Diese Abweichung betrifft ausschließlich UOCAVA-Wähler und ist im staatlichen Wahlkalender vermerkt.
Vorläufige Stimmzettel (Provisional Ballots) unterliegen in Georgia einem Nachreich- und Prüfverfahren. Wählerinnen und Wähler, deren Stimmabgabe vorläufig akzeptiert wurde, können fehlende Unterlagen innerhalb von drei Werktagen nach dem Wahltag beibringen. Die Einzelheiten zur Prüfung, Dokumentation und Entscheidung über vorläufige Stimmen sind in O.C.G.A. § 21-2-419 geregelt und werden durch Hinweise des Secretary of State sowie County-Weisungen konkretisiert.
Die Zertifizierung auf Kreisebene hat durch die County-Superintendents bis spätestens 17:00 Uhr am Montag nach dem Wahltag zu erfolgen. Für die diesjährige General Election entspricht das dem 9. November 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die zertifizierten Ergebnisse an das Büro des Secretary of State übermittelt werden. Erst danach aggregiert der Staat die offiziellen Resultate; mögliche Nachzählungen oder Rechtsmittel richten sich nach den dann vorliegenden zertifizierten Zahlen und den gesetzlichen Schwellen.
Die Fristen gelten einheitlich in allen Landkreisen Georgias. Lokale Wahlbehörden – etwa Fulton County – veröffentlichen ergänzende Terminübersichten, die sich an den staatlichen Vorgaben orientieren. Abweichungen sind nur zulässig, wenn sie mit dem Landesrecht vereinbar sind und die Mindestanforderungen wahren.
Die Klarstellung der Fristen dient der Transparenz des Auszählungsprozesses und der Planbarkeit für Parteien, Kandidaten, Wahlbeobachter und die Öffentlichkeit. Sie trennt klar zwischen regulären Briefwahlstimmen, die bis zum Ende der Stimmabgabe am Wahltag vorliegen müssen, und den gesetzlich privilegierten UOCAVA-Sendungen. Zugleich definiert sie die engen Zeitfenster für die Heilung vorläufiger Stimmen und die zeitgerechte Zertifizierung in den Countys. Angaben zu Erhobensein, Auszählung und Zertifizierung beruhen auf dem veröffentlichten Wahlkalender des Staats und amtlichen Hinweisen des Secretary of State.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).