Eine Jury im U.S. District Court for the Northern District of Alabama hat am 20. August 2026 den früheren University‑of‑Alabama‑Basketballspieler Kai Spears im Verleumdungsprozess gegen die Zeitung The New York Times recht bekommen lassen. Nach übereinstimmenden Gerichtsunterlagen und Medienberichten sprach das Gremium 9,25 Millionen Dollar Schadenersatz zu. Streitgegenstand war ein am 15. März 2023 veröffentlichter Bericht, der Spears fälschlich mit einem tödlichen Schussvorfall in Tuscaloosa in Verbindung brachte.
Spears hatte im Mai 2023 Klage wegen Verleumdung und „false light“ eingereicht. Der betreffende Artikel, verfasst von Reporter Billy Witz, schilderte den Hergang der nächtlichen Schüsse auf der Grace Street, bei denen die 23‑jährige Jamea Harris getötet wurde, und bezeichnete Spears als Mitfahrer in einem Fahrzeug, das von den Ermittlern mit dem Geschehen verknüpft wurde. Spears bestritt dies und machte geltend, der Bericht habe ihn identifizierbar und unzutreffend in ein schweres Verbrechen hineingezogen und damit seinen Ruf nachhaltig geschädigt.
In prozessualen Vorentscheidungen hatte das Bundesgericht zentrale Fragen zur Wahrheit der Tatsachenbehauptungen, zur redaktionellen Sorgfalt und zur Kausalität des geltend gemachten Schadens für die Geschworenen offengelassen, darunter in einer Memorandum Opinion vom 28. Mai 2026. Eine weitere Weichenstellung betraf den journalistischen Quellenschutz nach Landesrecht: In einem damit verbundenen Vorlageverfahren klärte der Supreme Court of Alabama Reichweite und Grenzen des Reporter‑Schutzes, was die Beweisaufnahme im Hauptverfahren beeinflusste.
Das Urteil erhöht den Druck auf Redaktionen, bei heiklen Personenzuordnungen die Verifikationsstandards gerade bei anonymen oder mittelbaren Quellen strikt einzuhalten. Zugleich bleibt das Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsschutz privater Personen ein juristisches Kernproblem, das je nach Bundesstaat unterschiedlich austariert ist. Der Fall illustriert, wie landesrechtliche Regelungen in Alabama in Bundesverfahren hineinwirken können und welche Risiken für große Medienhäuser entstehen, wenn identifizierende Behauptungen sich als unzutreffend erweisen.
Die unterlegene Partei kann gegen das Juryurteil Rechtsmittel einlegen. Für eine Berufung wäre der U.S. Court of Appeals for the Eleventh Circuit zuständig. Ob und mit welchen Begründungen ein Rechtsmittel geführt wird, blieb zunächst offen. Weitere gerichtliche Verfügungen zu Fristen und Sicherheiten im Hinblick auf den zugesprochenen Betrag stehen aus.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).