Politik

Justizministerium klagt gegen Zertifizierung der Alaskas Senate-Wahl und Blanche verteidigt Vorgehen

Das US-Justizministerium beantragte am 22. Oktober 2026 vor einem Bundesgericht in Alaska, die Zertifizierung des Senatswahlergebnisses auszusetzen, falls bestimmte 'Wählerverwirrung' das Ergebnis beeinflusst. Generalstaatsanwalt Todd Blanche verteidigte das Vorgehen öffentlich am 25. Oktober 2026.

Nachweislich am 22. Oktober 2026 reichte das United States Department of Justice eine Klage vor dem District Court for the District of Alaska ein, die die Zertifizierung der bevorstehenden Senatswahl in Alaska unter engen, im Antrag beschriebenen Bedingungen aussetzen will. Die Beschwerde begründet den Antrag damit, dass die Existenz zweier Kandidaten mit dem Namen Dan Sullivan auf dem Wahlzettel zu Verwirrung führen könnte und ein zertifiziertes Ergebnis, das von dieser Verwirrung beeinflusst wäre, die Integrität des Wahlprozesses gefährde. Als rechtliche Grundlage nennt die Klage unter anderem Formulierungen des National Voter Registration Act. (Klage eingereicht: 22. Oktober 2026.)

Am 25. Oktober 2026 verteidigte Attorney General Todd Blanche das Vorgehen in Interviews und öffentlichen Auftritten und äußerte, das Ministerium verfolge mit der Klage das Ziel, mögliche Beeinträchtigungen des Wahlverfahrens zu prüfen und gegebenenfalls 'Guardrails' zu setzen. Blanche betonte, die Justiz verfolge keine generelle Absicht, Wahlzertifizierungen zu unterbinden, und verwies auf die im Antrag konkret beschriebenen Voraussetzungen, unter denen eine Zertifizierung gestoppt werden solle. (Äußerungen: 25. Oktober 2026.)

Der Vorgang hat inner- wie außerparteiliche Kritik ausgelöst: Wahlrechtsexperten und Oppositionspolitiker bemängeln die rechtliche Grundlage der Klage und die zeitliche Nähe zur Wahl am 3. November 2026. Juristen weisen darauf hin, dass Alaska seit längerem ein System mit Rangwahl (ranked choice voting) nutzt und dass alaskische Gerichte und Wahlbehörden Fragen der Verwechslung bereits behandelt haben. Die Demokratische Kandidatin Mary Peltola und ihr Wahlkampf haben eine beschleunigte Abweisung der Klage bei Gericht beantragt; ihre Stellungnahme bezeichnete die Klage als unbegründet und als mögliches Instrument, um ein späteres Wahlergebnis zu diskreditieren. (Erklärungen der Peltola-Kampagne: 24–26. Oktober 2026.)

Sollte das Bundesgericht den Antrag ablehnen, dürfte die Klage für die Wahl unmittelbar keine Änderung bringen; sollte das Gericht jedoch eine einstweilige Verfügung erlassen, könnte dies die Zertifizierung verzögern und politische Spannungen verstärken. Rechtlich ist offen, ob der speziell zitierte Passus des National Voter Registration Act Richter überzeugen kann; mehrere Verfassungs- und Wahlrechtsprofessoren schätzen die Erfolgsaussichten als gering ein. Sachlich bleibt festzuhalten: Die Bundesregierung hat am 22. Oktober 2026 einen präventiven, eng formulierten Rechtsstreit eingeleitet, der den Ablauf der Zertifizierung im Falle eines bestimmten Wahlergebnisses anfechten will und am 25. Oktober 2026 vom Attorney General verteidigt wurde.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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