Politik

Justizministerium prüft Fernsehsender wegen Aussetzen der White‑House‑Poolberichterstattung

Das US-Justizministerium leitete am 10. Oktober 2026 eine zivilrechtliche Prüfung ein, ob das gemeinsame Aussetzen der White‑House‑Poolberichterstattung durch mehrere Fernsehsender gegen Wettbewerbsrecht verstoßen hat.

Kurzmeldung

Das US-Justizministerium (Department of Justice) hat am 10. Oktober 2026 eine Überprüfung begonnen, ob das kollektive Aussetzen der White‑House‑Poolberichterstattung durch mehrere große Fernsehsender wettbewerbsrechtliche Folgen hat. Eine Sprecherin des Ministeriums, Emily Covington, sagte in einer Stellungnahme, die Antitrust Division prüfe, ob das Verhalten als Gruppenboykott nach dem Sherman Act zu werten sei.

Konkret geht es um die vorübergehende Entscheidung von ABC, CBS, CNN, NBC und Fox News, ihre Teilnahme an der gemeinsamen Poolarbeit einzustellen, nachdem die Präsidentschaft mehreren Medienhäusern den Zugang entzogen hatte.\n\nBei einem White‑House‑press pool liefert an einem Einsatztag ein teilnehmender Sender Ton- und Bildaufnahmen, die dann unter den Poolmitgliedern geteilt werden. Nach Angaben aus mehreren Medienberichten haben die beteiligten Sender im September 2026 in einer Solidaritätsaktion die Poollieferungen ausgesetzt; das DOJ habe die Unternehmen um Unterlagen zu Organisation und Abläufen des Pools gebeten. Formalisierte Verfahrensschritte wie eine Klage, gerichtliche Anordnungen oder festgestellte Verstöße wurden vom Ministerium bislang nicht veröffentlicht.\n\nDie Prüfung zielt nach Angaben des Ministeriums auf mögliche Wettbewerbsverletzungen, nicht auf redaktionelle Entscheidungen oder verfassungsrechtliche Fragen zur Pressefreiheit.

Medienrechtler weisen jedoch darauf hin, dass sich wettbewerbsrechtliche Probleme und verfassungsrechtliche Schutzbereiche des Ersten Zusatzartikels überlagern können, weil staatliche Eingriffe in die Berichterstattung anders zu bewerten sind als kollektive Maßnahmen privater Medienunternehmen.\n\nWelche Folgen eine Antitrust‑Prüfung haben kann, ist offen: Die Antitrust Division könnte Vorladungen aussprechen, Beweismittel anfordern oder zivilrechtliche Schritte prüfen. Ebenso möglich sind Einstellung der Prüfung oder ein Beschluss ohne formelle Maßnahmen, wenn sich keine Rechtsverletzung nachweisen lässt.\n\nFaktisch gesichert ist nach aktueller Berichterstattung der Beginn der DOJ‑Überprüfung am 10. Oktober 2026 sowie die namentliche Nennung der beteiligten Sender und der Ministeriumssprecherin.

Konkrete rechtliche Bewertungen, ein Zeitplan für die Ermittlungen und mögliche Sanktionen sind derzeit nicht bekannt.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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