Kalifornien hält an seinen schulischen Impfanforderungen fest. Das California Department of Public Health (CDPH) erklärte am 22. August 2026, dass Schülerinnen und Schüler weiterhin die bestehenden Immunisierungsnachweise für Einschreibung und Teilnahme an Unterricht und Betreuung vorlegen müssen. Eine neue präsidiale Anordnung aus Washington ändere an den kalifornischen Regeln nichts; maßgeblich bleibe das einschlägige Landesrecht.
Rechtliche Grundlage der Entscheidung ist, dass die Bundesstaaten in den USA die Voraussetzungen für den Schulbesuch festlegen. In Kalifornien beruhen die Vorgaben auf dem Health and Safety Code sowie den Vorschriften in Title 17 der California Code of Regulations. Die Liste der für die Schulanmeldung erforderlichen Impfungen und die zeitliche Staffelung orientieren sich an Empfehlungen des Advisory Committee on Immunization Practices. Änderungen an den kalifornischen Schulanforderungen bedürfen eines landesrechtlichen Verfahrens; eine bundesexekutive Anordnung setzt diese nicht automatisch außer Kraft.
Auf lokaler Ebene bereiten Bezirks- und Schulbehörden den Schuljahresbeginn 2026/2027 ohne Anpassungen der Aufnahmebedingungen vor. Behörden in Los Angeles County und San Mateo County verweisen Schulen und Familien auf die unveränderten Leitlinien des CDPH sowie die üblichen Nachweiskontrollen bei der Einschreibung.
Hintergrund ist eine seit Jahren konsequente Linie: Kalifornien hat persönliche und religiöse Befreiungen von schulischen Impfpflichten mit Wirkung zum Schuljahr 2016 abgeschafft; medizinische Befreiungen bleiben möglich, unterliegen aber strengeren Prüfkriterien und Dokumentationspflichten. Die Aufsicht über die Umsetzung liegt bei den Gesundheitsbehörden, die Schulen bei der Prüfung der Unterlagen unterstützen und Daten zur Durchimpfung erheben.
Für Eltern und Schulverwaltungen ändert sich damit nichts: Beim Eintritt in den Kindergarten, zur verpflichtenden Überprüfung in der 7. Klasse sowie bei Schulwechseln ist der Nachweis der vorgeschriebenen Immunisierungen zu erbringen. Auch die Kostendeckung für routinemäßige Schutzimpfungen gilt nach kalifornischem Recht fort; zuständige Stellen verweisen hierzu auf bestehende landesrechtliche Vorgaben für Krankenversicherungen.
Politisch unterstreicht die Klarstellung den Kompetenzkonflikt zwischen Bundes- und Landesebene im Gesundheitsrecht. Kalifornien hält an einer restriktiven Linie bei schulischen Impfanforderungen fest, um hohe Impfquoten zu sichern. Ob sich an dieser Rechtslage künftig etwas ändert, hängt von Gesetzgebung oder Gerichtsentscheidungen ab; darüber liegen derzeit keine belastbaren Hinweise vor.
Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).