Kalifornien hat die landesweit strengsten Vorschriften für Grundstücksbewuchs und Materialien unmittelbar am Haus beschlossen. Kern ist eine verpflichtende Zone 0 im Abstand von bis zu fünf Fuß (1,52 Meter) um Gebäude, in der brennbare Mulcharten, gelagerte Brennstoffe und bestimmte holzige Zierpflanzen stark eingeschränkt oder untersagt werden. Ziel ist es, den Funkenflug als einen der häufigsten Pfade für Brandeintrag in Wohnhäuser zu unterbinden. Die Vorgaben richten sich vorrangig an Grundstücke in Very High Fire Hazard Severity Zones sowie in Bereichen der State Responsibility Area.
Die Regel wurde von der Board of Forestry and Fire Protection verabschiedet. Das Department of Forestry and Fire Protection (CAL FIRE) bereitet Vollzugshinweise, Ausnahmen und Übergangsbestimmungen vor. Bestehende Abstands- und Pflegepflichten in Zone 1 (5 bis 30 Fuß) und Zone 2 (bis 100 Fuß) bleiben unverändert; die neue Zone 0 ergänzt dieses mehrstufige Defensible Space‑Konzept unmittelbar am Baukörper. Ausnahmen sind für notwendige Bauteile wie Treppen, Rampen oder Versorgungsanschlüsse vorgesehen; Details sollen in den Umsetzungsleitfäden präzisiert werden.
Die Behörden begründen den Schritt mit Daten aus Einsatzberichten und Studien: Glutpartikel, die über Distanzen getragen werden, entzünden brennbare Materialien direkt am Gebäude. Ein frei gehaltener, möglichst nicht brennbarer Saum erhöhe nachweislich die Überlebenswahrscheinlichkeit von Häusern in der Wildland-Urban Interface. Flankierend verweisen Fachleute auf bestehende Bauanforderungen in Kapitel 7A der kalifornischen Bauvorschriften, die feuerhemmende Materialien und Konstruktionsweisen für exponierte Lagen vorsehen.
Der Beschluss stößt auf erheblichen Widerstand. Kommunen, Landschaftsarchitektinnen und Hauseigentümer kritisieren Umstellungskosten, Unklarheiten bei Bestandsanlagen, Vorgaben für Zäune und Terrassen sowie mögliche Zielkonflikte mit Biodiversität, Stadtkühlung und sozialer Gerechtigkeit. Mehrere Städte prüfen Anpassungen ihrer Satzungen und Informationskampagnen, um Übergänge zu erleichtern und örtliche Besonderheiten – etwa geschützte Bäume – zu berücksichtigen.
Fakten, Zuschreibungen und Prognosen sind zu trennen: Mit dem Beschluss ist die Zone 0 als landesweit geltender Standard gesetzt; ihre Anwendung richtet sich jedoch nach Gefahreneinstufung und Zuständigkeit. Rechtliche Auseinandersetzungen oder zusätzliche Ausnahmen können die Umsetzung noch verändern. Für Eigentümerinnen und Eigentümer in sehr hochgefährdeten Gebieten entsteht kurzfristig Handlungsbedarf bei der Gartengestaltung und Materialwahl. Die Behörden erwarten mittelfristig eine Senkung des Risikos, dass Funken Brände in bewohnte Gebäude tragen – eine Wirkung, die allerdings von konsequenter Durchsetzung und von ergänzenden Maßnahmen wie materialseitiger Härtung der Gebäude abhängt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).