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La Crosse County erhebt keine Anklage gegen Elon Musk wegen mutmaßlicher Wahlbestechung in Wisconsin

Bezirksstaatsanwalt Tim Gruenke teilte am 25. August 2026 mit, im Fall um Musks Social‑Media‑Beiträge vom 27. März 2025 keine strafrechtlichen Schritte einzuleiten; zuvor hatte die Wisconsin Elections Commission den Vorgang mit 5:1 Stimmen zur…

Der Bezirksstaatsanwalt von La Crosse County, Tim Gruenke, hat am 25. August 2026 entschieden, gegen Elon Musk keine Anklage wegen mutmaßlicher Wahlbestechung in Wisconsin zu erheben. Er sehe keine realistische Aussicht, eine Jury von einer Straftat zu überzeugen, erklärte Gruenke. Im Kern ging es um zwei Social‑Media‑Beiträge vom 27. März 2025, die als unzulässige Anreize zum Wählen ausgelegt worden waren und eine Prüfung durch die Behörden ausgelöst hatten.

Der aktuelle Schritt folgt auf eine Entscheidung der Wisconsin Elections Commission (WEC) aus dem Juli 2026. Das parteiübergreifende Gremium hatte mit 5:1 Stimmen befunden, es gebe hinreichenden Anlass zur Annahme eines möglichen Verstoßes gegen das staatliche Wahlbestechungsstatut, und den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft verwiesen. Die WEC traf damit ausdrücklich keine strafrechtliche Feststellung, sondern initiierte eine weitergehende Überprüfung, die nun mit Gruenkes Erklärung vorerst endet.

Rechtlich ist Wahlbestechung in Wisconsin eine Straftat. Für eine Verurteilung müsste nachgewiesen werden, dass ein geldwerter Vorteil als Belohnung für ein konkretes Wahlverhalten angeboten oder gewährt wurde. Gruenke verwies darauf, Musks spätere Klarstellungen hätten den ursprünglichen Wortlaut relativiert; nach seiner Bewertung sei keine konkrete Leistung für das Wählen ausbezahlt worden. Die Schwelle für eine strafrechtliche Ahndung sei deshalb nicht erreicht.

Politisch berührt der Fall die Grenzziehung zwischen zulässiger Mobilisierung und unzulässigen Anreizen im Wahlkampf. Die Kontroverse entzündete sich vor dem Hintergrund der Wahl zum Wisconsin Supreme Court im Jahr 2025, in der ein scharf geführter Wettbewerb die Aufmerksamkeit nationaler Akteure auf den Bundesstaat lenkte. Die Entscheidung aus La Crosse County dürfte Debatten über die praktische Durchsetzbarkeit von Wahlrechtsnormen und über die Rolle vermögender Privatpersonen in US‑Wahlkämpfen neu beleben.

Mit der Mitteilung aus La Crosse County ist die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung durch diese Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Ob anderweitige verwaltungs- oder zivilrechtliche Schritte folgen, ist offen; hierzu gab es am 25. August 2026 keine neuen Entscheidungen. Weitere Ermittlungen anderer Behörden wären nur bei neuen, belastbaren Anhaltspunkten denkbar. Aussagen von Beteiligten und politischen Akteuren blieben am Dienstag überwiegend reaktiv und bezogen sich auf die nun erfolgte Einstellungsentscheidung; über konkrete nächste Schritte wurde nichts Verbindliches bekannt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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