Aktuell

Mann aus Morgantown gesteht Besitz einer nicht registrierten Blendgranate in Pittsburgh

Ein 27-jähriger Mann aus Morgantown, West Virginia, hat sich am 2. September 2026 vor einem Bundesgericht in Pittsburgh schuldig bekannt, eine nicht registrierte MK24-Diversionsgranate besessen zu haben. Die Vorrichtung war im November 2024 am…

Ein 27 Jahre alter Mann aus Morgantown, West Virginia, hat sich am 2. September 2026 vor dem United States District Court in Pittsburgh schuldig bekannt, eine nicht registrierte MK24‑Diversionsgranate besessen zu haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft für den Western District of Pennsylvania am 3. September mit. Der Fall geht auf einen Fund vom 12. November 2024 zurück, als Sicherheitskräfte am Pittsburgh International Airport eine verdächtige Vorrichtung in seinem Handgepäck entdeckten. Ermittler der Allegheny County Police Department identifizierten das Gerät als eine sogenannte Bang/Flash Diversionary Hand Grenade des Typs MK24, die bundesrechtlich als Schusswaffe und zerstörerischer Gegenstand eingestuft wird.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, den Gegenstand nicht im National Firearms Registration and Transfer Record registriert zu haben. Nach Bundesrecht müssen derartige zerstörerische Gegenstände registriert werden; ein Besitz ohne Eintrag ist strafbar. Der Angeklagte trat nach Gerichtsangaben vor United States District Judge Mark R. Hornak ein Schuldbekenntnis ab. Die gesetzliche Höchststrafe beträgt bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe und bis zu 250.000 US‑Dollar Geldstrafe. Die Strafzumessung ist für den 7. Januar 2027 angesetzt. Das konkrete Strafmaß liegt im Ermessen des Gerichts; Grundlage sind unter anderem die Federal Sentencing Guidelines sowie etwaige Vorstrafen.

Den Ermittlungen zufolge arbeiteten mehrere Behörden zusammen. Beteiligt waren das Federal Bureau of Investigation, die Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives, die Allegheny County Police Department und die Transportation Security Administration. Die Anklage wird von Assistant United States Attorney V. Joseph Sonson vertreten.

Der Fall betrifft einen Vorfall an einem großen Verkehrsknotenpunkt in Pennsylvania; der Wohnsitz des Angeklagten in West Virginia spielte für die Zuständigkeit keine Rolle. Die Einstufung der MK24‑Diversionsgranate als zerstörerischer Gegenstand fällt unter das Bundeswaffenrecht und damit in die bundesgerichtliche Zuständigkeit des Western District of Pennsylvania. Aus Sicht der Sicherheitsbehörden unterstreicht der Befund am Sicherheitskontrollpunkt die Rolle der Transportation Security Administration bei der Entdeckung verbotener Gegenstände. Rechtlich ist das Verfahren ein Beispiel für die Anwendung der Registrierungspflicht für spezielle Spreng- und Diversionsmittel, wie sie im National Firearms Registration and Transfer Record vorgesehen ist. Prognosen zum Strafmaß bleiben bis zur Urteilsverkündung Spekulation; maßgeblich ist die Bewertung des Einzelfalls durch das Gericht.

Die genannten Daten und Verfahrensschritte entstammen der Mitteilung der Staatsanwaltschaft für den Western District of Pennsylvania vom 3. September 2026 und den dazugehörigen Verfahrensangaben.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk