Mississippi

Mississippi: Gegenwind für Gipsons Plan, die Scharia „an Tag 1“ zu verbieten

Nach umstrittenen Aussagen des Landwirtschafts- und Handelskommissars Andy Gipson zu einem pauschalen Scharia-Verbot formiert sich Widerstand von Religions- und Bürgergruppen; Juristen verweisen auf verfassungsrechtliche Grenzen.

Der republikanische Landwirtschafts- und Handelskommissar Andy Gipson, der für das Gouverneursamt antritt, steht in Mississippi wegen der Ankündigung unter Druck, er werde die Scharia „an Tag 1“ per Exekutivanordnung verbieten und nötigenfalls gesetzlich nachziehen lassen. Seit dem 10. August 2026 wiederholte Gipson diese Zusage in sozialen Medien, Interviews und Podcasts. Die Wortwahl löste breite Kritik aus; mehrere Glaubensgemeinschaften und zivilgesellschaftliche Bündnisse forderten ihn auf, die Aussagen zurückzunehmen oder zu präzisieren.

Ausgangspunkt der Zuspitzung waren online kursierende Gerüchte über die Ernennung einer muslimischen Richterin in Ridgeland. Die Stadt wies dies öffentlich zurück. In den Beiträgen zirkulierten Namen, darunter Assma Ali. Gipson griff die Debatte auf und verband sie mit seinem Versprechen, Einflüsse der Scharia im Bundesstaat zu unterbinden. In späteren Stellungnahmen bekräftigte er, eine Exekutivanordnung erlassen und, falls erforderlich, eine Sondersitzung der Mississippi Legislature anstreben zu wollen.

Rechtlich wäre ein pauschales „Scharia-Verbot“ schwer durchzusetzen. Die Verfassungen der USA und von Mississippi garantieren Religionsfreiheit und Gleichbehandlung vor dem Gesetz. In den Gerichten des Bundesstaats entfalten religiöse Normsysteme ohnehin keine eigenständige Rechtswirkung; maßgeblich sind Bundes- und Landesrecht. Juristen weisen zudem darauf hin, dass Maßnahmen, die auf die Beschränkung bestimmter Glaubensüberzeugungen zielen, mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gerichten scheitern würden. Bereits geltende Vorschriften, die die Anwendung ausländischer Rechtsordnungen in Zivilverfahren begrenzen, adressieren die Frage der maßgeblichen Rechtsquellen in Gerichten ohne Bezug auf eine bestimmte Religion.

Die Kritik an Gipsons Vorstoß bekam Mitte August zusätzliche Sichtbarkeit. Am 14. August 2026 traten Vertreter muslimischer Gemeinden gemeinsam mit örtlichen Kirchen und Bürgergruppen im International Museum of Muslim Cultures in Jackson vor die Presse. Working Together Jackson und Schwesterorganisationen betonten die Gemeinwohlorientierung muslimischen Engagements im Staat und warnten vor pauschalisierenden Aussagen, die das gesellschaftliche Klima vergiften könnten. Zugleich baten sie um einen Dialog über Sicherheits- und Gleichberechtigungsfragen auf belastbarer Faktenbasis. Gipson verteidigte seinen Kurs öffentlich und wies Forderungen nach einem Rückzug seiner Aussagen zurück.

Politisch zeigt der Vorgang, wie sich lokal kursierende Gerüchte binnen Tagen zu einer landespolitischen Kontroverse ausweiten können. Praktisch dürfte jeder Versuch, religiöse Normen generell zu „verbieten“, mit Klagen beantwortet werden und den Wahlkampf zusätzlich polarisieren. Ob Gipson über den symbolischen Charakter seiner Ankündigung hinaus einen rechtlich tragfähigen Vorschlag präsentiert, ist offen.

Redakteurin: Celestina Fuentes (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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