Nevada

Nevada: Richter stellt Verfahren gegen „falsche Wahlleute“ ein

Ein Bezirksrichter in Nevada hat das Strafverfahren gegen sechs Republikaner eingestellt, die 2020 ein alternatives Wahlleute-Zertifikat eingereicht haben sollen. Die Entscheidung vom 13. August 2026 ist ein weiterer Rückschlag für die strafrechtliche Verfolgung sogenannter…

Ein Bezirksrichter in Nevada hat am 13. August 2026 das Verfahren gegen sechs Beschuldigte eingestellt, denen vorgeworfen wurde, nach der US-Präsidentschaftswahl 2020 ein falsches Wahlleute-Zertifikat eingereicht und damit den Sieg von Donald Trump in Nevada behauptet zu haben. Offiziell hatte Joe Biden den Bundesstaat gewonnen. Die Entscheidung beruht auf verfahrensrechtlichen und Fragen der örtlichen Zuständigkeit; sie enthält keine materielle Schuldfeststellung.

Der Fall war seit 2023 von prozessualen Auseinandersetzungen geprägt. Die Anklage war zunächst in Clark County erhoben worden. Im Juni 2024 wies die Bezirksrichterin Mary Kay Holthus am Eighth Judicial District Court die Anklage mit der Begründung ab, der maßgebliche Handlungsort liege nicht in Las Vegas, sondern in Carson City. Der Staat legte daraufhin Rechtsmittel ein. Das Nevada Supreme Court stellte später klar, dass Anklagen in der sachlich und örtlich zuständigen Instanz fortgeführt werden können. Nach weiteren Verfahrensschritten hat das zuständige Gericht die Sache nun erneut aus formellen Gründen beendet.

Das Büro des Attorney General Aaron Ford hatte die Vorwürfe vertreten und öffentlich erklärt, das alternative Zertifikat habe die Integrität der Auszählung untergraben sollen. Verteidiger der Beschuldigten hielten dem entgegen, die Unterzeichnung sei politisch-symbolisches Handeln gewesen und durch verfassungsrechtliche Garantien gedeckt. Diese Einlassungen sind als Positionen der jeweiligen Seiten zu verstehen; maßgeblich ist die gerichtliche Entscheidung, die sich auf Verfahren und Zuständigkeit stützt.

Die unmittelbaren Folgen sind begrenzt auf Nevada: Die Einstellung erschwert weitere strafrechtliche Schritte in der vorliegenden Konstellation und erhöht die Hürden für eine erneute Anklage. Politisch signalisiert sie zugleich, dass Erfolgsaussichten solcher Verfahren stark vom präzisen Zuschnitt der Tatvorwürfe und der Wahl des Gerichtsstands abhängen. In anderen Bundesstaaten wurden ähnliche Verfahren gegen sogenannte falsche Wahlleute teils eingestellt, teils fortgeführt; eine einheitliche Linie besteht nicht.

Ob die Staatsanwaltschaft erneut Beschwerde einlegt oder alternative Wege beschreitet, ist offen. Konkrete Ankündigungen zu nächsten Schritten liegen nicht vor. Der Vorgang bleibt Teil der juristischen Aufarbeitung der US-Präsidentschaftswahl 2020 und der Versuche, parallele Zertifizierungen ohne gesetzliche Grundlage strafrechtlich einzuordnen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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