Nevada

Ninth Circuit: Sigal Chattah diente als amtierende US-Staatsanwältin in Nevada rechtswidrig

Ein Panel des United States Court of Appeals for the Ninth Circuit hat entschieden, dass Sigal Chattah das Amt der Acting United States Attorney im District of Nevada nicht rechtmäßig ausübte.

Das United States Court of Appeals for the Ninth Circuit hat entschieden, dass Sigal Chattah das Amt der Acting United States Attorney im District of Nevada nicht rechtmäßig ausübte. Das am 18. August veröffentlichte Urteil bestätigt eine frühere Entscheidung eines Bundesgerichts in Nevada und erklärt die von der Exekutive gewählte Interimsbesetzung für unzulässig. Das Panel begründete, die maßgeblichen Nachfolgeregeln für das Amt der United States Attorney seien verfehlt worden.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Interimsbestellung Chattahs im Jahr 2025. Ein Bundesrichter in Nevada hatte bereits im September 2025 geurteilt, dass die damalige Praxis, eine Interimschefin der Bundesstaatsanwaltschaft ohne reguläre Bestätigung durch den Senat über einen längeren Zeitraum im Amt zu belassen, die gesetzlichen Grenzen überschreite. Das Justizministerium legte Berufung ein; nun trägt die Entscheidung des Ninth Circuit diese Linie weiter.

Rechtlich stützte sich das Berufungsgericht auf die spezialgesetzlichen Vorgaben in 28 U.S.C. § 546 für Vakanzsituationen bei der Bundesstaatsanwaltschaft. Das Gericht stellte klar, dass diese Norm die zulässige Dauer und die Modalitäten einer Übergangsbesetzung determiniert; der parallel herangezogene Federal Vacancies Reform Act eröffne hierfür keine weitergehende, abweichende Grundlage. Die bloße Benennung oder Funktionsübertragung an einen „first assistant“ reiche nicht, um die gesetzlichen Fristen zu umgehen oder eine faktisch dauerhafte Interimslösung zu etablieren.

Unmittelbare Folgen für bereits geführte Verfahren im District of Nevada bleiben einzelfallabhängig. Prozesshandlungen, die unter Chattahs Verantwortung getroffen wurden, könnten von Verteidigungen angegriffen werden; ob und in welchem Umfang Gerichte daraus Rechtsfolgen ableiten, ist offen. Das Urteil erhöht jedoch den Druck auf eine formell einwandfreie Besetzung der Spitzenposition in der Bundesstaatsanwaltschaft des Bezirks. Nach 28 U.S.C. § 546 kann im Falle einer Vakanz das Bezirksgericht vorübergehend eine Person bestellen; parallel steht dem Justizministerium der Weg offen, eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das reguläre Ernennungsverfahren mit Bestätigung durch den Senat zu benennen.

Das schriftliche Urteil des Ninth Circuit schafft damit weitere Klarheit in einer Reihe seit 2025 geführter Verfahren zur Reichweite exekutiver Interimsbestellungen. Es unterstreicht, dass die spezifischen Nachfolgeregeln für United States Attorneys strikt einzuhalten sind, um die Legitimität staatlicher Strafverfolgung nicht zu gefährden. Weitere Rechtsmittel – etwa ein Antrag auf erneute Verhandlung vor dem gesamten Gerichtshof (en banc) – sind verfahrensrechtlich möglich, bedürfen jedoch gesonderter Entscheidung.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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