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NYT-Recherche: Verkäufe geschützter Wildpferde steigen – Streit um Schlachtketten

Eine am 20. August 2026 veröffentlichte Recherche der New York Times dokumentiert höhere Bundesverkäufe von Mustangs und Eseln sowie Fälle, in denen Tiere kurz nach Veräußerung auf Auktionen mit Verbindungen zur Schlachtindustrie auftauchten. Die…

Die New York Times hat am 20. August 2026 eine Recherche vorgelegt, die einen Anstieg der Bundesverkäufe geschützter Wildpferde und -esel durch das Bureau of Land Management (BLM) dokumentiert und Fälle nachzeichnet, in denen Tiere binnen Wochen nach der Veräußerung auf Viehmärkten erschienen, auf denen auch „kill buyers“ aktiv sind. Die Behörde weist den Vorwurf zurück, gesunde Tiere zur Schlachtung zu verkaufen, und verweist auf verschärfte Schutzklauseln in ihrem Bill of Sale. Tierschutzorganisationen sprechen von strukturellen Lücken und fordern ein sofortiges Moratorium des Verkaufsprogramms sowie eine Prüfung durch das GAO.

Das BLM veräußert Wildpferde und -esel im Rahmen des Adoption and Sales Program. Nach eigener Darstellung verbietet die Behörde den Verkauf mit der Absicht der Tötung und droht in Vertragsunterlagen Strafen bei entsprechenden Verstößen an. In Reaktion auf Kritik wurden Formulierungen in den Verkaufsbedingungen zuletzt präzisiert. Tierschützer und Betreiber von Auffangstationen halten dies für unzureichend: Die Titelübertragung nach dem Verkauf erschwere die Nachverfolgung, und die Weitergabe an Auktionen mit Schlachtanbindung könne faktisch nicht zuverlässig verhindert werden. Das Skydog Sanctuary forderte nach Veröffentlichung der NYT-Recherche die vorläufige Aussetzung der Verkäufe.

Rechtlich gestützt sind Management, Adoption und Verkauf durch den Wild Free‑Roaming Horses and Burros Act von 1971, der seit 2004 Präzisierungen und Ausnahmen kennt. Zugleich enthalten jährliche Kongress-Bewilligungen Auflagen, wonach keine Bundesmittel für die Tötung gesunder Tiere eingesetzt werden dürfen. Diese Konstellation schafft eine Grauzone: Zwar verbietet das BLM die Schlachtung, doch sobald der Eigentumstitel übertragen ist, können Tiere – entgegen Vertragsauflagen – in schwer kontrollierbare Weiterverkäufe geraten.

Mehrere lokaljournalistische Recherchen und Nichtregierungsorganisationen belegen mit Verkaufslisten, Brandzeichen- und Bewegungsdaten einzelne Fälle von Tieren, die nach der staatlichen Veräußerung auf Auktionen mit Schlachtanbindung auftauchten. Besonders umstritten ist der Umgang mit Tieren aus dem BLM‑Standort Lander. Die Behörde kündigt an, Verdachtsfälle zu prüfen und bei Verstößen gegen Vertragsbedingungen zu ahnden.

Offen bleibt, in welchem Umfang die dokumentierten Vorkommnisse systematisch sind. Politisch werden derzeit strengere Nachweispflichten, längere Haltefristen vor Titelübertragung, erweiterte Kontrollen gegen Strohmänner sowie zusätzliche Haushaltsauflagen diskutiert. Eine GAO‑Prüfung könnte klären, ob die jüngsten Vertragsänderungen im Alltag greifen und wie Schwachstellen zwischen öffentlichem Auftrag, privatrechtlichem Eigentumswechsel und Vollzugspraxis geschlossen werden können.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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