Aktuell

Regierung legt Einspruch beim Obersten Gericht ein nach Urteil zu Drittstaatenabschiebungen

Die Trump-Administration bat am 24. September 2026 das Oberste Gericht der USA um sofortige Aufhebung eines Unterlassungsurteils, nachdem ein Berufungsgericht am 18. September die Praxis schneller Abschiebungen in Drittstaaten eingeschränkt hatte.

Kernnachricht: Die Bundesregierung hat am 24. September 2026 beim Obersten Gericht der Vereinigten Staaten (Supreme Court) beantragt, eine vorläufige gerichtliche Verfügung außer Kraft zu setzen, die Abschiebungen in Drittstaaten ohne vorherige individuelle Anhörung und ausreichende Mitteilung untersagt. Das Notfallgesuch folgte auf eine Entscheidung eines Bundesberufungsgerichts vom 18. September 2026, das der Regierung enge verfahrensrechtliche Beschränkungen auferlegte.

Sachlicher Hintergrund: In mehreren Verfahren hatten Migranten mit endgültigen Abschiebungsbescheiden geklagt, weil das Department of Homeland Security (DHS) Personen in Länder ausfliegen ließ, mit denen diese keine nationale Bindung haben und in denen sie elementare Sicherheits- oder Verfolgungsrisiken befürchten. Das Berufungsgericht stellte fest, dass die Betroffenen ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf eine "meaningful" Gelegenheit zur Anfechtung ihrer Entfernung hätten; die Behörde könne nicht pauschal ohne individualisierte Mitteilung und Anhörungsmöglichkeit vorgehen. Die Entscheidung bezieht sich ausdrücklich auf Verfahren und Vorgaben, die das DHS seit März 2025 umgesetzt hatte und die schnelle Drittstaatenüberstellungen ermöglichten.

Parteizuschreibungen und offizielle Reaktionen: Der Generalstaatsanwalt der Bundesregierung, Todd Blanche, kündigte laut eigenen Angaben den sofortigen Rechtsweg bis zum Obersten Gericht an und beantragte zugleich eine Aussetzung der Wirkung des Entscheids, um Abschiebungen fortzusetzen. Klägerseite und Menschenrechtsorganisationen hielten die Berufungsentscheidung für einen wichtigen Schutz vor willkürlichen Entfernungen. Das zuständige Bezirksgericht in Boston (Richter Brian Murphy) hatte schon zuvor in Eilverfügungen die Praxis eingeschränkt; das Berufungsgericht modifizierte diese Entscheidungen, bestätigte aber zugleich die verfahrensrechtlichen Bedenken.

Einordnung und Folgen: Mit dem Gang zum Obersten Gericht wird die Auseinandersetzung in eine neue, landesweit bedeutsame Phase gehoben. Entscheidend ist nun, ob das Supreme Court der Regierung vorläufig erlaubt, Abschiebungen in Drittstaaten fortzusetzen, bis die Rechtsstreitigkeiten endgültig geklärt sind. Eine solche Entscheidung hätte unmittelbare praktische Folgen für Abschiebungsflüge, die Beziehungen zu Aufnahmestaaten und die Rechte von Tausenden von Personen mit endgültigen Abschiebungsbescheiden.

Was gesichert ist: Die hier berichteten Fakten sind durch Entscheidungen und Einreichungen vor Bundesgerichten sowie Berichte etablierter Nachrichtenagenturen bestätigt; datierte Entscheidungen stammen vom 18. September 2026 (Berufungsgericht) und dem Eilantrag beim Obersten Gericht am 24. September 2026. Prognosen über das weitere Vorgehen des Supreme Court sind zugeschriebene Erwartungen und nicht bestätigt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk