Der Plymouth County Superior Court in Plymouth, Massachusetts, hat am 4. September 2026 das Mordverfahren gegen Lindsay Clancy abgebrochen. Richter William F. Sullivan ordnete den Prozessabbruch an, nachdem die Jury auch nach sieben Beratungstagen kein einstimmiges Votum erreichen konnte.
Aus Gerichtsangaben ging hervor, dass die Geschworenen mehrfach mitteilten, sie seien dauerhaft uneins. Dem Vernehmen nach störte sich mindestens ein Mitglied der Jury am anzulegenden rechtlichen Maßstab für Zweifel. Zuvor hatte die Verteidigung eine einstweilige Anordnung beim Massachusetts Supreme Judicial Court beantragt; diese wurde abgelehnt, worauf Richter William F. Sullivan den Abbruch formell erklärte und den Geschworenen für ihren Dienst dankte.
Der Fall betrifft die Tötung von drei Kindern im Januar 2023 im Familienhaus in Duxbury. Die Staatsanwaltschaft in Massachusetts wirft Lindsay Clancy vorsätzlichen Mord vor. Die Verteidigung bestreitet ihre volle Schuldfähigkeit mit Verweis auf schwere postpartale psychische Störungen. Damit stand im Mittelpunkt des Prozesses die Frage, ob die Angeklagte im Tatzeitpunkt strafrechtlich verantwortlich war.
Plymouth County District Attorney Timothy Cruz erklärte nach der Entscheidung, seine Behörde prüfe die weiteren Schritte. Ein erneuter Prozess ist rechtlich möglich; ein Prozessabbruch beendet das Strafverfahren nicht. Ob und wann ein neuer Termin angesetzt wird, hängt von der Verfügbarkeit von Gericht, Zeugen und Sachverständigen ab.
In Massachusetts ist für einen Schuldspruch in einem Mordverfahren Einstimmigkeit der Jury erforderlich. Gelingt diese nicht und ist keine weitere Annäherung zu erwarten, gilt ein Deadlock regelmäßig als Grund für einen Prozessabbruch. Die Anklage bleibt bestehen, solange die Staatsanwaltschaft eine erneute Verfolgung anstrebt. Ein etwaiger Schuldspruch wegen Mordes hätte nach den Gesetzen von Massachusetts eine mögliche lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen können.
Der Prozess hatte in Neuengland breite Aufmerksamkeit auf sich gezogen, weil er strafrechtliche Maßstäbe und medizinische Bewertung eng verzahnt: Während die Anklage auf Vorsatz und Planung abstellte, ließen die Verteidiger psychiatrische und psychologische Gutachten verlesen, die auf eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit hindeuteten. Mit dem nun erklärten Prozessabbruch bleibt die strafrechtliche Hauptfrage ungeklärt; sie könnte in einem neuen Verfahren erneut verhandelt werden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).