Wirtschaft

Securities and Exchange Commission legt Vorschlag zur Verwahrung von Krypto-Assets durch Investmentberater und Fonds vor

Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission veröffentlichte am 1. Oktober 2026 einen Vorschlag, der einen maßgeschneiderten Rechtsrahmen für die Verwahrung von Krypto-Assets durch registrierte Investmentberater und regulierte Fonds vorsieht.

Kurzmeldung

Kernnachricht: Die United States Securities and Exchange Commission (US-Börsenaufsicht) veröffentlichte am 1. Oktober 2026 einen Vorschlag, der erstmals einen spezifischen Rechtsrahmen für die Verwahrung von Krypto-Assets durch registrierte Investmentberater und regulierte Fonds nach den Bundeswertpapiergesetzen vorsieht. Die Maßnahme zielt darauf ab, bestehende Verwahrregeln an die Entwicklung der Kryptomärkte anzupassen und rechtliche Unsicherheiten zu verringern. (Datum der Veröffentlichung: 1. Oktober 2026.)

Rechtliche Grundlage und Inhalte: Der Entwurf sieht Änderungen und Ergänzungen der Regelwerke unter dem Investment Advisers Act of 1940 und dem Investment Company Act of 1940 vor. Zu den zentralen Punkten zählen formalisierte Anforderungen für Selbstverwahrung (self-custody) durch Berater und Fonds, die mögliche Zulassung sogenannter state trust companies als Verwahrer sowie präzisierte Prüfungs-, Melde- und Aufzeichnungsanforderungen. Die Kommission begründet den Vorschlag mit der Notwendigkeit, bestehende Aufsichtsstandards an technische und marktbedingte Neuerungen anzupassen.

Verfahren und Fristen: Die SEC hat die Vorlage als Proposing Release veröffentlicht und eine öffentliche Kommentierungsfrist vorgesehen. Konkrete Fristtermine für die Einreichung von Kommentaren werden mit der Veröffentlichung im Federal Register verbindlich festgelegt; die Kommission hatte eine übliche Frist von mehreren Wochen angekündigt. Bis zur endgültigen Entscheidung bleiben die Vorschläge diskussions- und anpassbar.

Wirkungen und Kritik: Sollte eine finale Regelung erlassen werden, könnte dies institutionellen Anlegern und Fondsmanagern mehr Rechtssicherheit für Krypto-Strategien bieten und die Zahl der zulässigen Verwahrer erweitern. Erwartete Kritikpunkte betreffen Sicherheitsrisiken bei Selbstverwahrung, die Aufsicht über neue Verwahrerstrukturen und die praktische Umsetzung von Prüfungsanforderungen. Vertreter der Kommission und Marktbeobachter betonten, dass der Vorschlag ein Abwägen zwischen Anlegerschutz und Innovationsförderung darstellt.

Die Veröffentlichung am 1. Oktober 2026 dokumentiert einen formellen Regulierungsvorschlag der US-Börsenaufsicht; seine endgültigen Auswirkungen hängen von der öffentlichen Kommentierung und möglichen Anpassungen vor der finalen Verabschiedung ab.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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