Aktuell

Supreme Court prüft Verbot eines Marien-Schreins auf Wohnland in Kentucky

Der Supreme Court hat am 1. Oktober 2026 eine Beschwerde aus Kentucky angenommen. Streitpunkt ist, ob das Verbot eines Marien-Schreins auf Wohnland gegen den Religious Land Use and Institutionalized Persons Act verstößt.

Der Supreme Court hat am 1. Oktober 2026 die Beschwerde einer katholischen Ordensgemeinschaft aus Kentucky angenommen und wird klären, ob ein kommunales Bauverbot für einen Marien-Schrein auf Wohnland gegen den Religious Land Use and Institutionalized Persons Act (RLUIPA) verstößt. Der Fall betrifft die Missionaries of Saint John the Baptist in Park Hills, die auf einem an ihre Kirche angrenzenden, als Wohngebiet ausgewiesenen Grundstück einen Freiluftschrein errichten wollen.

Ausgangspunkt ist ein Urteil des Kentucky Supreme Court vom Dezember 2025, das die Untersagung des Baus bestätigte. Das Gericht verwies unter anderem auf die kommunale Bau- und Nutzungsordnung, die Verkehrsbelastung in Wohnstraßen und die Möglichkeit, den Schrein an einem anderen Ort zu errichten. Die Ordensgemeinschaft hält das für eine unzulässige Belastung ihrer Religionsausübung im Sinne von RLUIPA und hatte im Frühjahr 2026 einen Zulassungsantrag (Certiorari) beim Supreme Court gestellt.

Im nun anstehenden Verfahren steht die Auslegung von RLUIPA im Zentrum. Die Klägerseite argumentiert, die wiederholte Ablehnung der Genehmigung stelle eine substantial burden auf die religiöse Praxis dar, die nach Bundesrecht nur bei zwingenden Gründen und unter Einsatz des mildesten Mittels zulässig sei. Die Gegenseite sowie die bisherige landesrechtliche Entscheidung betonen, die Regeln der Stadt seien allgemein, neutral und legitimen Zielen wie Lärm- und Verkehrslenkung verpflichtet und deshalb mit RLUIPA vereinbar.

Bundesstaatliche Akteure haben sich eingeschaltet: Kentucky Attorney General Russell Coleman unterstützte im Frühjahr 2026 die Ordensgemeinschaft mit einem Amicus-Schreiben und verwies auf die nationale Bedeutung des Falls. RLUIPA aus dem Jahr 2000 wird seit Jahren unterschiedlich angewandt; eine präzisierende Leitentscheidung des Supreme Court in einer Konstellation wie dieser steht noch aus.

Zur Vorgeschichte gehört, dass die Missionaries of Saint John the Baptist nach eigenen Angaben eine Genehmigung für einen kleinen Schrein hinter der Kirche Our Lady of Lourdes beantragten und Nachbarn dagegen vorgingen, weil das Gelände in einem Wohngebiet liegt. Nach der Bestätigung des Verbots durch das Kentucky Supreme Court legte die Ordensgemeinschaft Beschwerde ein; der Supreme Court hat den Fall nun auf seine Terminsliste gesetzt. Die mündliche Verhandlung wird in den kommenden Monaten erwartet; ein Urteil dürfte im laufenden Gerichtsjahr fallen. Ein Richterspruch zugunsten der Ordensgemeinschaft könnte kommunale Bau- und Nutzungsordnungen im Lichte von RLUIPA einschränken. Eine Bestätigung der bisherigen Linie würde den Spielraum der Kommunen bei der Steuerung von Verkehr und Nutzung in Wohnvierteln stärken.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk