Politik

Supreme Court verhandelt, ob Videotheken-Gesetz online gilt

Der Supreme Court verhandelt in Salazar v. Paramount Global, ob der Video Privacy Protection Act von 1988 Nutzer von Online-Videos schützt.

Der Supreme Court verhandelt am 14. Oktober 2026 in Washington, D.C. den Fall Salazar v. Paramount Global (No. 25-459). Im Zentrum steht, ob der Video Privacy Protection Act von 1988 (VPPA) den Schutz von Video-Sehverläufen auch bei Internetdiensten erfasst und wie eng der Gesetzesbegriff „consumer“ auszulegen ist. Der Fall war am 26. Januar 2026 zur Entscheidung angenommen worden.

Der Kläger Michael Salazar wirft Paramount Global vor, über die Sportplattform 247Sports ohne Einwilligung Informationen über sein Videokonsumverhalten an Meta weitergegeben zu haben. Streitentscheidend ist, ob Salazar als „consumer“ im Sinne des VPPA gilt, obwohl er kein kostenpflichtiges Videoprodukt mietete oder abonnierte, sondern sich für einen Newsletter registrierte, über den er auch Videos ansah. Paramount bestreitet eine Haftung nach dem VPPA und verweist auf eine enge, am ursprünglichen Kontext klassischer Videotheken orientierte Lesart des Gesetzes.

Der 1988 erlassene Video Privacy Protection Act reagierte auf die Veröffentlichung von Ausleihhistorien aus einer Videothek und zielte zunächst auf „video tape service provider“. Der Gesetzestext spricht jedoch allgemein von „goods or services“. Datenschutzorganisationen und Klägerseite argumentieren, Wortlaut und Zweck sprächen für eine technikoffene Anwendung, die auch Online-Tracking und eingebettete Videoplayer umfasst. Unternehmensverbände und Medienhäuser warnen hingegen vor einer weitreichenden Haftung für Webseiten, die frei zugängliche Videos neben anderen Diensten anbieten.

Hintergrund der Supreme-Court-Prüfung ist eine Uneinheitlichkeit in den unteren Instanzen: Bundesberufungsgerichte haben teils unterschiedlich definiert, welche Daten als „personenidentifizierbar“ nach dem VPPA gelten und wer als „consumer“ anzusehen ist. Der Supreme Court soll nun einen einheitlichen Maßstab setzen. Beobachter sehen davon abhängige Folgen für Analyse-Pixel, Retargeting und Einwilligungsverfahren bei großen Medien- und Plattformanbietern.

Die Richterinnen und Richter wägen damit zwei Auslegungswege gegeneinander ab: eine wortlautorientierte, enge Bestimmung des „consumer“, die vor allem Miet-, Kauf- oder Abonnementverhältnisse erfasst, und eine funktionsbezogene, kontextuelle Lesart, die den Schutz auf Nutzer von Online-Videos ohne entgeltliches Verhältnis erstreckt. Welche praktischen Konsequenzen sich daraus für Unternehmen und Nutzerinnen und Nutzer ergeben, hängt vom genauen Tenor der Entscheidung ab. Vor einer Urteilsverkündung sind belastbare Detailprognosen nicht möglich.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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