Oklahoma

Tenth Circuit verweigert en-banc-Anhörung im Fall Brenda Andrew

Das Bundesberufungsgericht für den zehnten Bezirk hat die erneute Anhörung im Fall der einzigen Frau auf Oklahomas Todestrakt abgelehnt. Die Entscheidung lässt den Panel-Beschluss vom 13. Januar 2026 bestehen, der auf eine GVR-Entscheidung des…

Der U.S. Court of Appeals for the Tenth Circuit hat den Antrag auf eine en-banc-Anhörung im Fall der zum Tode verurteilten Brenda Andrew abgelehnt. Damit bleibt die Entscheidung eines Dreiergremiums vom 13. Januar 2026 bestehen, die Andrews föderalen Rechtsbehelf zurückgewiesen und Schuldspruch sowie Todesurteil aus Oklahoma unberührt gelassen hatte.

Der jetzige Verfahrensstand schließt an einen Beschluss des Obersten Gerichtshofs der USA vom 21. Januar 2025 an. Der Supreme Court hatte das damalige Berufungsurteil aufgehoben und zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Der Kern: Ob sexualisierte Charakterisierungen und geschlechterbezogene Belege im Strafprozess gegen Andrew so vorurteilsbeladen waren, dass sie das Recht auf ein faires Verfahren verletzten. Die Richterinnen und Richter betonten, dass die Zulassung stark vorurteilsbehafteter, genderbezogener Beweise gegen die Due-Process-Klausel verstoßen kann.

Nach der Rückverweisung prüfte der Tenth Circuit erneut und verwarf im Januar 2026 Andrews Einwände gegen die Beweisaufnahme und das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Maßgeblich war dabei der in Bundesrecht verankerte Prüfungsmaßstab im Habeas-Verfahren, einschließlich der Zurückhaltung gegenüber staatlichen Urteilen nach dem Antiterrorism and Effective Death Penalty Act. Die Verteidigung machte dagegen geltend, das Verfahren sei durch „rampant gender bias“ geprägt gewesen und die Geschlechterstereotype hätten die Jury unzulässig beeinflusst.

Am 27. April 2026 beantragten Andrews Anwälte eine Beratung des gesamten Gerichts (en banc) und verwiesen auf die verfassungsrechtliche Tragweite des Umgangs mit genderbezogenen Beweismitteln. Nach Berichten des Death Penalty Information Center wurde der Antrag im August 2026 abgelehnt. Damit bleibt das Panel-Votum maßgeblich; weitere inhaltliche Korrekturen am Urteil erfolgten nicht.

Die Verurteilung Andrews war zuvor bereits vom Oklahoma Court of Criminal Appeals bestätigt worden. Der Fall rückt damit erneut die Grenzlinien zwischen zulässiger Beweisführung und verfassungsrechtlich unzulässiger Vorverurteilung in Kapitalverfahren in den Fokus. Er zeigt zugleich, wie eng Bundesgerichte im Rahmen des Habeas-Rechts staatliche Entscheidungen überprüfen dürfen.

Nach der en-banc-Absage steht der Verteidigung grundsätzlich der Weg zu einem erneuten Antrag beim Obersten Gerichtshof offen. Angaben zu Fristen oder einem bereits eingereichten Schriftsatz lagen zuletzt nicht vor. Für Oklahoma hat der Vorgang Bedeutung über den Einzelfall hinaus: Er berührt den Umgang der Justiz mit Geschlechterstereotypen in Kapitalverfahren und die föderalen Leitplanken für die Überprüfung von Todesurteilen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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