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TPS für Äthiopien endet nach Gerichtsfreigabe – District Court in Boston hebt Aussetzung auf

Nach Aufhebung einer Aussetzung durch den U.S. District Court in Boston ist die vom Department of Homeland Security verfügte Beendigung der TPS-Benennung für Äthiopien am 18. August 2026 in Kraft getreten. Zuvor hatte der…

Mit Wirkung vom 18. August 2026 ist die vom Department of Homeland Security verfügte Beendigung der Temporary Protected Status-Benennung für Äthiopien (Ethiopia) vollzogen worden. Auslöser war die Aufhebung einer zuvor erlassenen Aussetzung durch den U.S. District Court in Boston, wodurch der Weg für die Umsetzung der im Federal Register veröffentlichten Entscheidung frei wurde.

Die rechtliche Ausgangsbasis liegt in der Bekanntmachung des Department of Homeland Security im Federal Register vom 15. Dezember 2025. Darin ordnete die Behörde die Beendigung des Schutzstatus an und setzte als ursprüngliches Wirksamkeitsdatum den February 13, 2026 fest; zudem wurden Übergangsfristen für Arbeitsgenehmigungen (EAD) geregelt. Am 8. April 2026 stoppte der District Court (Richter Brian E. Murphy) den Vollzug vorläufig per einstweiliger Verfügung.

Die Regierung legte dagegen Berufung ein. Am 29. Juli 2026 griff der U.S. Court of Appeals for the First Circuit in das Verfahren ein und änderte die prozessuale Ausgangslage gegenüber dem District Court. In der Folge hob das Gericht in Boston eine frühere Aussetzung auf; Fachkanzleien und Medien berichteten hierüber am 18. August. Damit konnte die im Federal Register angeordnete Beendigung des Schutzstatus für Äthiopien umgesetzt werden.

Für Betroffene gilt: Konkrete Beschäftigungs- und Dokumentationsfragen richten sich weiterhin nach den jeweils aktuellen Verwaltungsmitteilungen der USCIS. Die Behörde hat im Juli und Anfang August 2026 technische Anpassungen und temporäre Verlängerungen von EAD-Gültigkeiten kommuniziert; für Arbeitgeber bleiben die Vorgaben zu Form I‑9 und E‑Verify maßgeblich.

Hintergrund: Der Temporary Protected Status wird bundesrechtlich auf Grundlage von 8 U.S.C. 1254a vergeben und beendet. Im vorliegenden Fall war die Aufhebung der TPS-Benennung für Äthiopien Gegenstand einer Verbandsklage, an der unter anderem African Communities Together beteiligt war. Die einstweilige Verfügung vom April 2026 setzte die behördliche Entscheidung temporär aus; die spätere Entscheidung des First Circuit begrenzte den Spielraum für weitreichende Unterlassungsverfügungen und führte zur nun erfolgten gerichtlichen Freigabe des Vollzugs.

Folgen und nächste Schritte: Der Schutzstatus entfällt mit der nun vollzogenen Beendigung; Übergangs- und Nachweisfragen bleiben bis auf Weiteres durch einschlägige USCIS-Mitteilungen und etwaige weitere Gerichtsentscheidungen konkretisiert. Arbeitgeber und Betroffene sollten auf neue amtliche Hinweise achten, da Fristen und Nachweise – insbesondere zu EAD und Beschäftigungsberechtigung – an die veröffentlichten Verwaltungs- und Gerichtsakte gebunden sind.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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