Mehrere US‑Bundesstaaten haben sich mit Meta auf einen Vergleich über bis zu 17,1 Milliarden US‑Dollar verständigt. Das gaben Generalstaatsanwälte, darunter Kaliforniens Rob Bonta, am 26. August 2026 bekannt. Die Einigung beendet das vor dem Bundesbezirksgericht für den Northern District of California in Oakland geführte Verfahren vorerst; sie bedarf noch der gerichtlichen Billigung.
Den Angaben der Generalstaatsanwälte zufolge umfasst der Vergleich sowohl milliardenschwere Zahlungen an beteiligte Staaten als auch verbindliche Änderungen an den Plattformen Instagram und Facebook. Vorgesehen sind unter anderem stärkere Altersprüfung, standardmäßig restriktivere Voreinstellungen für Minderjährige, Beschränkungen bei Push‑Benachrichtigungen während der Schulzeit, Optionen für tägliche Nutzungsobergrenzen sowie erweiterte elterliche Kontrollmöglichkeiten. Details zu der Verteilung der Gelder und zu Umsetzungsfristen variieren je nach Staat; einzelne Behörden wie die Generalstaatsanwaltschaften in Georgia und Texas kündigten eigene Zuweisungen und Programmschwerpunkte an.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren 2023 eingereichte Klagen zahlreicher Bundesstaaten, die Meta irreführende und suchtfördernde Produktgestaltung sowie unzulässige Datenerhebung bei Minderjährigen vorwarfen. Die Kläger argumentierten, die Ausgestaltung zentraler Funktionen auf Instagram und Facebook begünstige exzessive Nutzung und könne die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen. Meta weist eine Haftung in der Sache zurück; die Einigung erfolgt ohne Schuldeingeständnis und ersetzt kein gerichtliches Urteil.
Rechtlich handelt es sich um einen multistaatlichen Vergleich, wie er in Verbraucher‑ und Wettbewerbsverfahren verbreitet ist. Die gerichtliche Billigung ist üblich, um Durchsetzbarkeit und Aufsicht über die zugesagten Produktänderungen zu sichern. Generalstaatsanwälte wie Chris Carr in Georgia und Ken Paxton in Texas bezeichneten die Vereinbarung als wegweisend für den Kinder‑ und Jugendschutz im Digitalen; ob die nun vereinbarten Maßnahmen über diesen Fall hinaus Maßstäbe setzen, bleibt jedoch der künftigen Regulierung und weiterer Rechtsprechung vorbehalten.
Für die Praxis könnten die Maßnahmen dazu führen, dass Interaktionsanreize und Benachrichtigungsströme für Minderjährige gedrosselt werden und Eltern mehr Steuerungsmöglichkeiten erhalten. Ob dies die Nutzungsdynamiken nachhaltig verändert, ist eine offene Frage, die von technischer Umsetzung, Aufsicht und möglicher Anpassung der Produkte durch Meta abhängt. Gesichert ist, dass die Zahlungen zweckgebunden Programme zur Aufklärung, Prävention und psychischen Gesundheitsvorsorge in den Bundesstaaten finanzieren sollen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).