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USPS treibt Regel für Briefwahlpost voran – Umsetzung hängt von Gerichten ab

Der United States Postal Service (USPS) präzisiert neue Vorgaben für die Verarbeitung von Wahlpost und reicht dazu Texte für das Federal Register ein. Ob und wann die Regel wirksam wird, entscheidet sich in laufenden…

Der United States Postal Service (USPS) treibt trotz laufender Klagen eine bundesweite Regel für den Umgang mit Briefwahlunterlagen voran. In neuen Veröffentlichungstexten, die zur Aufnahme ins Federal Register eingereicht wurden, präzisiert die Behörde Format- und Kennzeichnungspflichten für Official Election Mail, setzt auf den Intelligent Mail Barcode für die Sendungsverfolgung und kündigt ein neues System of Records für Zustell- und Scan-Daten nach dem Privacy Act an. Das Inkrafttreten hängt weiterhin von Gerichtsentscheidungen und den formalen Verfahrensschritten ab.

Die Initiative geht auf die Exekutivverordnung Ensuring Citizenship Verification and Integrity in Federal Elections von Präsident Donald Trump vom 3. April 2026 zurück. Bereits am 2. Juni 2026 hatte der USPS eine Notice of Proposed Rulemaking im Federal Register veröffentlicht; seither wurden überarbeitete Texte und eine begleitende Datenschutzmitteilung über das Public-Inspection-Verfahren nachgereicht. Vorgesehen sind unter anderem klarere Umschlagkennzeichnungen, eine standardisierte Nutzung der Sendungsidentifikation sowie Meldewege für unzustellbare Wahlpost an zuständige Wahlbehörden.

Juristisch ist die Lage volatil. In mehreren Verfahren bestritten Bundesstaaten und zivilgesellschaftliche Gruppen die Reichweite der Verordnung und nachgeordneter Maßnahmen. Ein Bundesgericht setzte Teile zunächst vorläufig außer Kraft; der Supreme Court hat in den vergangenen Tagen Beschränkungen teilweise aufgehoben und damit den Weg für eine begrenzte Umsetzung geöffnet. Die Behörde betont, dass ohne endgültige Gerichtsentscheidung und abgeschlossene Veröffentlichung im Federal Register keine operative Änderung erfolgt. Aussagekräftige Fristen ergeben sich erst mit einer finalen Regelung nach Abschluss der Kommentierung und des Prüfverfahrens.

Praktisch stellen sich für Wahlbehörden der Bundesstaaten mehrere Fragen: die Umstellung von Umschlägen und Layouts, die flächendeckende Barcode-Nutzung, enge Kalender vor den Zwischenwahlen, technische Schnittstellen für Rückmeldungen sowie zusätzliche Kosten. Laut USPS betreffen die geplanten Datenflüsse aggregierte Zustell- und Unzustellbarkeitsinformationen, nicht die Entscheidung über Wahlberechtigung, die weiterhin bei den Bundesstaaten liegt. Mehrere demokratische Abgeordnete und einzelne Staaten fordern eine Aussetzung, bis die Rechtslage abschließend geklärt ist; Befürworter aus dem Umfeld der Bundesregierung verweisen auf erwartete Effizienz- und Transparenzgewinne bei der Bearbeitung sensibler Wahlpost.

Ob und in welchem Umfang die Vorgaben noch vor den Zwischenwahlen 2026 wirken, hängt davon ab, ob verbleibende Sperren im Eilverfahren fallen und ob die endgültigen Texte rechtzeitig im Federal Register erscheinen. Bis auf Weiteres bleibt das bisherige Verfahren für Wahlbriefe maßgeblich.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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