Die US-Regierung bereitet nach offiziellen Hinweisen und frei nutzbaren Lageberichten die Abschiebung mehrerer Dutzend afghanischer Staatsangehöriger vor. Aus Einträgen im Federal Register und Verlautbarungen von Behörden geht hervor, dass Rückführungen über Drittstaaten oder direkt nach Afghanistan in den kommenden Tagen möglich sind. Parallel warnt das State Department unverändert vor Reisen nach Afghanistan und weist auf fehlende konsularische Unterstützung hin. Menschenrechtsorganisationen und Netzwerke wie AfghanEvac melden seit Mitte Oktober mehrere organisierte Abschiebungsflüge sowie Transitaufenthalte in Drittstaaten, die faktisch zu einer Rückkehr in von den Taliban kontrolliertes Gebiet führen können.
Als Begründung führen Stellen des Department of Homeland Security eine veränderte Risikobewertung für einzelne Regionen an. Öffentlich einsehbare Fach- und Prüfberichte der US-Regierung zeigen zugleich, dass Behörden seit 2024 Verfahren zur Identifizierung und Rückführung afghanischer Staatsangehöriger aufgebaut haben. Ein aktueller Reisehinweis des State Department stuft Afghanistan weiterhin als extrem hochgefährdet ein; US-Bürgerinnen und -Bürger werden zur Ausreise aufgefordert, reguläre konsularische Dienste sind ausgesetzt. Die gemeldeten Maßnahmen betreffen nach Angaben von Hilfsnetzwerken auch Personen mit abgelehnten Asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Anträgen sowie Fälle mit ungeklärten Schutzstatusprüfungen.
Zugeschriebene Aussagen: Vertreter des Heimatschutzministeriums verweisen in internen Mitteilungen auf „Verbesserungen“ in einzelnen Landesteilen und auf bestehende rechtliche Spielräume bei Rückführungen. Dem widersprechen Menschenrechtsanwälte und Organisationen mit Verweis auf dokumentierte Verfolgung ehemaliger afghanischer Sicherheitskräfte, Ortskräfte und ihrer Familien unter der Herrschaft der Taliban. AfghanEvac berichtet von erhöhter Gefährdung insbesondere bei identifizierbaren Rückkehrern.
Rechtlicher Kontext: In Washington wird erneut über Vereinbarkeit geplanter Abschiebungsflüge mit dem völkerrechtlichen Non-Refoulement diskutiert, das Zurückweisungen in Staaten mit drohender politischer Verfolgung untersagt. Abgeordnete im Kongress dringen auf Einzelfallprüfungen und eine transparente Begründungslage. Das Department of Homeland Security verweist auf bestehende Verfahren und Sicherheitsprüfungen; unabhängig überprüfbare Einzelfalldaten zu Betroffenen liegen öffentlich nur begrenzt vor.
Ausblick: Sollten Sammelabschiebungen ausgeweitet werden, sind Eilanträge vor Gerichten, Anfragen aus dem Kongress und diplomatische Rückfragen zu erwarten. Angesichts der anhaltenden Sicherheitslage in Afghanistan bleibt offen, inwieweit Gerichte und Behörden Rückführungen an Voraussetzungen wie belastbare Schutzgarantien in Drittstaaten knüpfen. Bis auf Weiteres gilt der restriktive Reisehinweis des State Department; eine grundlegende Änderung dieser Einstufung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).