Washington – Das US-Justizministerium hat am 11. September 2026 die Abschiebung der 47-jährigen Nazira Haji Zada bestätigt. Die Maßnahme folgte einem Verfahren vor dem Alien Terrorist Removal Court, einem Bundesgericht, das 1996 geschaffen wurde und bis zu diesem Fall ungenutzt blieb. Nach Angaben des Ministeriums unterzeichnete ein Richter am 20. August 2026 eine Abschiebungsanordnung, die Haji Zada annahm; Rechtsmittel legte sie nicht ein.
Die Behörden werfen Haji Zada vor, einen Plan in ihrem familiären Umfeld unterstützt zu haben, der auf einen islamistisch motivierten Anschlag am Wahltag 2024 abzielte. In dem Zusammenhang waren zuvor ihr Sohn, Abdullah Haji Zada, und ihr Schwiegersohn, Nasir Ahmad Tawhedi, strafrechtlich verfolgt worden. Nach Behördenangaben gestand Abdullah Haji Zada einschlägige Anklagepunkte; Tawhedi sieht sich ebenfalls entsprechenden Vorwürfen ausgesetzt. Haji Zada selbst wurde nicht strafrechtlich angeklagt, verlor jedoch im ATRC-Verfahren ihren Aufenthaltsstatus.
Das Verfahren vor dem Alien Terrorist Removal Court unterscheidet sich vom regulären Einwanderungsrecht: Es ermöglicht dem Justizministerium, in einem spezialisierten Forum die Entfernung aus den USA zu beantragen, wenn eine Person als ausländischer Terrorist eingestuft wird. Teile der Akte bleiben aus Geheimschutzgründen unter Verschluss; das Gericht veröffentlichte nach Behördenangaben erst nach Vollzug der Abschiebung eine redigierte Fassung der Antragsunterlagen.
Vertreter von Haji Zada hatten im Juli 2026 zunächst verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Verfahren angemeldet, unter anderem mit Blick auf Transparenz und Verteidigungsrechte. Die Annahme der Abschiebungsanordnung durch die Betroffene beendete das Verfahren jedoch ohne umfassende gerichtliche Prüfung der Grundsatzfragen. Menschenrechts- und Einwanderungsorganisationen kündigten an, die Anwendung des seit Langem bestehenden, aber bislang nicht erprobten Mechanismus auf seine Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Standards zu prüfen.
Politisch markiert der Fall eine Zäsur in der Terrorismusabwehr: Er zeigt, dass die Bundesregierung auf ein bisher kaum beachtetes Instrument zurückgreift, um Sicherheitsrisiken außerhalb des Strafrechts zu adressieren. Für Haji Zada bedeutet der Schritt den dauerhaften Ausschluss aus den Vereinigten Staaten. Das Justizministerium wertet den Vollzug als Beleg dafür, dass bestehende Werkzeuge zur nationalen Sicherheit wirksam eingesetzt werden können. Kritiker verweisen dagegen auf die eingeschränkte Öffentlichkeit des Verfahrens und fordern parlamentarische Kontrolle.
Haji Zada war im Juli in Fort Worth, Texas, festgenommen worden. Weitere Angaben zu ihrer derzeitigen Aufenthaltsort machten die Behörden zunächst nicht öffentlich. Der zeitliche Abstand zwischen Anordnung und Vollzug sowie die nachträgliche Veröffentlichung der Unterlagen unterstreichen den Ausnahmecharakter des Falls.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).