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Washington: Arbeitslosengeld für Streikende nur bei nachgewiesener Arbeitssuche

Das Washington Employment Security Department verlangt seit dem 1. Januar 2026 von streikenden Beschäftigten eine aktive, dokumentierte Arbeitssuche, damit sie unter ESSB 5041 Anspruch auf begrenzte Arbeitslosenleistungen haben. Die Regelung reagiert auf Hinweise des…

Kurzmeldung

Das Employment Security Department (ESD) des US-Bundesstaats Washington hat verbindlich klargestellt, dass Beschäftigte, die wegen eines Arbeitskampfs vorübergehend nicht arbeiten, nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen — arbeitsfähig, verfügbar und bereit, zumutbare Arbeit anzunehmen — erfüllen und die vorgeschriebene Arbeitssuche wöchentlich nachweisen. Die Vorgabe ist direkt mit dem parlamentarisch beschlossenen ESSB 5041 verbunden; die Kernregelung trat am 1. Januar 2026 in Kraft.

ESSB 5041 erlaubt unter engen Bedingungen eine Gewährung von Arbeitslosenleistungen für Beschäftigte, die infolge eines rechtmäßigen Arbeitskampfs nicht arbeiten können; der Umfang ist zeitlich begrenzt (gesetzlich vorgesehen sind bis zu mehreren Wochen, teils mit konkreten Fristen). Das ESD verweist zur Konkretisierung auf Vorschriften im Washington Administrative Code (WAC 192-180 ff.) und auf seine Leitfäden zu wöchentlichen Anträgen und zur Dokumentation von Arbeitssuchaktivitäten. Typisch genannte Nachweise sind Bewerbungen, direkte Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern, Teilnahme an Vorstellungsgesprächen oder Registrierungen bei WorkSource-Zentren; die Behörde verlangt, diese Aktivitäten in den wöchentlichen Leistungsanträgen anzugeben.

Die Maßnahme folgt einem Schreiben des U.S. Department of Labor vom 8. Januar 2026, in dem Bedenken dagegen geäußert wurden, Streikende pauschal von der Arbeitssuche zu befreien. Washingtons ESD begründet die Pflicht zur aktiven Arbeitssuche damit, die Übereinstimmung des Programms mit bundesrechtlichen Vorgaben sicherzustellen und die Einstufung „job-attached“ nicht automatisch anzuwenden, wenn die Trennung nicht vom Arbeitgeber ausgehe.

Praktisch erhöht die Nachweispflicht den administrativen Aufwand für Betroffene und die Behörde; Leistungen können angepasst oder zurückgefordert werden, etwa wenn nachträglich Lohnnachzahlungen wegen eines Tarifabschlusses erfolgen. ESSB 5041 ist Teil einer kleineren Gruppe bundesstaatlicher Regelungen, die unter strengen Voraussetzungen UI-Leistungen bei Arbeitskämpfen ermöglichen. Das ESD verweist darauf, seine Hinweise laufend zu aktualisieren, falls bundesrechtliche Interpretationen oder gerichtliche Entscheidungen neue Vorgaben setzen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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