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Whistleblower Arturo Béjar sagt im vielbeachteten Meta-Prozess in Oakland aus

Vor einem US-Bundesgericht in Oakland, Kalifornien, hat der frühere Meta-Manager Arturo Béjar die Auftaktzeugenaussagen in einem von mehreren Bundesstaaten angestrengten Verfahren gegen Meta Platforms geprägt. Im Zentrum stehen Vorwürfe suchtähnlicher App-Mechaniken bei Instagram und…

Vor dem US-Bundesgericht im Northern District of California in Oakland, Kalifornien, hat der frühere Meta-Manager Arturo Béjar die Auftaktzeugenaussagen in einem von mehreren Bundesstaaten angestrengten Verfahren gegen Meta Platforms bestritten. Der Prozess begann am 18. August 2026. Béjar, der jahrelang an Sicherheits- und Integritätsfragen bei Facebook und Instagram gearbeitet hatte, schilderte den Richtern und Geschworenen, Metas Produktentscheidungen hätten die Nutzungsintensität gezielt erhöht und dadurch Kinder und Jugendliche besonderen Risiken ausgesetzt.

Kern der Klagen ist der Vorwurf, Meta habe mit Designentscheidungen bei Diensten wie Instagram psychische Belastungen bis hin zu suchtähnlichem Verhalten befördert. Zudem werfen die Kläger dem Konzern vor, Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne hinreichend geprüfte elterliche Zustimmung erhoben und damit Bundesrecht verletzt zu haben, insbesondere den Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA). Die Bundesstaaten verlangen nicht nur Geldbußen und Entschädigungen, sondern auch verbindliche Änderungen an Produktfunktionen, die insbesondere Minderjährige betreffen.

Meta Platforms weist die Anschuldigungen zurück. Das Unternehmen verweist auf bereits eingeführte Schutzmechanismen, etwa strengere Standard-Einstellungen für junge Nutzer, erweiterte Elternkontrollen und Hinweise zu Bildschirmzeiten. Vor Prozessbeginn versuchte Meta nach Gerichtsunterlagen, den Umfang einzelner Zeugenaussagen einzuhegen; die Auseinandersetzung über Reichweite und Zulässigkeit solcher Aussagen setzte sich in den ersten Verhandlungstagen fort.

Faktisch belegt sind der Prozessauftakt am 18. August in Oakland und dass Béjar als prominenter Zeuge der Klägerseite auftrat. Seine Einschätzung, Meta habe Profitziele über den Schutz junger Nutzer gestellt, ist eine zugeschriebene Aussage. Meta bestreitet diese Darstellung. Ob die Klagen zu Schadensersatzzahlungen, Auflagen für Produktgestaltung oder zu einem Präzedenzfall für die Regulierung großer Plattformen führen, ist offen und hängt von weiteren Beweisen und gerichtlichen Entscheidungen ab.

Das Verfahren hat Signalwirkung über Kalifornien hinaus: Zahlreiche Bundesstaaten verfolgen ähnlich gelagerte Rechtspositionen, teils unter Heranziehung von COPPA und allgemeinen Verbraucherschutzgesetzen der Staaten. Für die Tech-Branche steht damit zur Debatte, in welchem Umfang Interaktions- und Empfehlungsmechaniken gestaltet werden dürfen, wenn Minderjährige adressiert oder erreicht werden. Unmittelbare Auswirkungen eines möglichen Urteils wären neben finanziellen Sanktionen verbindliche Vorgaben für Funktionen, die die Aufenthaltsdauer erhöhen – mit potenziellen Folgen für Designentscheidungen weit über Instagram hinaus.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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