Politik

Wisconsin schließt sich Klage gegen Trumps Briefwahl-Vorgabe an

Wisconsins Justizminister Josh Kaul hat am 26. August 2026 den Beitritt zu einer neuen Klage von Bundesstaaten angekündigt, die eine vom United States Postal Service umgesetzte Vorgabe aus einer Exekutivanordnung von Donald Trump zur…

Wisconsin ist einer multistaatlichen Klage beigetreten, die am 26. August 2026 in Boston eingereicht wurde und die Umsetzung einer neuen Vorgabe des United States Postal Service aussetzt. Die Regelung stützt sich auf eine Exekutivanordnung von Donald Trump vom 31. März 2026. Justizminister Josh Kaul erklärte, die Maßnahme greife unzulässig in die Organisation der Briefwahl durch die Bundesstaaten ein und gefährde die Vorbereitung der Herbstwahlen.

Die Kläger – mehrheitlich demokratisch regierte Bundesstaaten und der District of Columbia – wenden sich gegen Anforderungen, die der USPS nach der Exekutivanordnung festgelegt hat. Diese sehen nach Darstellung der Klage unter anderem frühere Mitteilungen an die Post über geplante Briefwahlverfahren sowie engere Fristen für die Übermittlung wahlrelevanter Informationen vor. Die Staaten argumentieren, der USPS überschreite damit seine Befugnisse, weil die Verfassung und Bundesrecht die Ausgestaltung der Wahlverfahren den Bundesstaaten zuweisen.

Die Klage beantragt eine einstweilige Verfügung, damit die neuen Vorgaben vorläufig nicht gelten. Wisconsin hatte bereits im April 2026 rechtliche Schritte gegen die Exekutivanordnung angekündigt; mit der nun in Massachusetts anhängigen Sammelklage wird der Angriff auf die Umsetzung durch den USPS konkretisiert. Kaul begründete den Schritt mit drohender praktischer Verunsicherung in Wahlbehörden und bei Wählerinnen und Wählern, sollten Prozesse kurz vor dem Wahltermin geändert werden.

Die Bundesregierung und der USPS verweisen demgegenüber auf die Integrität und Verlässlichkeit des Postverkehrs. Nach ihrer Auffassung dienen die zusätzlichen Vorgaben der rechtzeitigen Zustellung und Sicherung der Abläufe bei hohem Briefwahlaufkommen. Eine weitergehende Stellungnahme des Justizministeriums zur neuen Klage lag am Abend des 26. August zunächst nicht vor.

Rechtlich steht die Frage im Raum, wie weit bundesexekutive Anordnungen in Wahlbelange der Bundesstaaten hineinreichen dürfen. Frühere Entscheidungen haben der Bundesregierung Grenzen gesetzt, zugleich aber Koordinationsbefugnisse bei der Postzustellung anerkannt. Sollte das Bundesgericht in Boston die USPS-Regel vorläufig aussetzen, blieben die bestehenden staatlichen Briefwahlverfahren unverändert. Eine Entscheidung in der Hauptsache könnte die Abgrenzung zwischen föderaler Verwaltung und staatlicher Wahlhoheit mit Blick auf die Wahlen im November 2026 neu justieren.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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