Aktuell

Berufungsgericht hält Stopp von Trumps Briefwahl-Regel aufrecht

Der First Circuit in Boston hat am 10. September 2026 eine einstweilige Anordnung gegen neue USPS-Vorgaben zur Briefwahl bestehen lassen. Die Regelung aus dem Trump‑Weißen Haus bleibt damit vorerst ausgesetzt – wenige Wochen vor…

Der First Circuit in Boston hat am 10. September 2026 eine von einer unteren Instanz verhängte Blockade gegen neue Vorgaben zur Verarbeitung von Wahlbriefen bestätigt. Das Drei‑Richter‑Gremium wies den Eilantrag der Bundesregierung ab, die einstweilige Anordnung während des laufenden Verfahrens auszusetzen. Damit bleibt die von der Bundesrichterin Indira Talwani am Distriktgericht Massachusetts am 4. September 2026 erlassene vorläufige Verfügung in Kraft.

Die Verfügung untersagt dem United States Postal Service vorerst, Teile einer bundesweiten Regelung umzusetzen, die nach Regierungsangaben einheitliche Standards für Gestaltung und Bearbeitung von Wahlbriefen schaffen sollte. Blockiert sind insbesondere neue Pflichtkennzeichnungen auf Umschlägen, zusätzliche maschinenlesbare Barcodes sowie die kurzfristige Registrierung der Staaten in einem neuen USPS‑Verifizierungsportal. Nach Auffassung des Distriktgerichts drohten den klagenden Bundesstaaten ohne Eingreifen schwerwiegende, nicht wiedergutzumachende Nachteile bei der Vorbereitung der Abstimmung.

Hintergrund ist eine im März 2026 erlassene Präsidialverfügung von Präsident Trump, auf deren Grundlage der Postdienst detaillierte Vorgaben für die Briefwahl ausgearbeitet hatte. Eine von Kalifornien angeführte Gruppe von Bundesstaaten und zivilgesellschaftlichen Organisationen klagte dagegen. Sie argumentiert, die Exekutive überschreite damit verfassungsrechtliche und gesetzliche Grenzen und zwinge die Staaten zu späten, organisatorisch kaum zu bewältigenden Änderungen ihrer Wahlabläufe. Die Bundesregierung hält dem entgegen, einheitliche Spezifikationen erhöhten die Sicherheit und beschleunigten die Zustellung.

Mit der Entscheidung des Berufungsgerichts bleibt der bisherige Rechtszustand für die Briefwahl bestehen. Praktisch bedeutet dies, dass Wahlbehörden auf Bundesstaats- und Kommunalebene beim laufenden Versand von Unterlagen nicht kurzfristig an neue USPS‑Spezifikationen gebunden sind. Die Sache ist damit nicht endgültig entschieden: Das Hauptsacheverfahren vor den Bundesgerichten läuft weiter. Zudem kann die Bundesregierung nun beim Supreme Court eine Aussetzung der Anordnung beantragen. Ein solcher Schritt könnte, falls zugelassen, die Anwendung der blockierten Regelung vorläufig wieder ermöglichen; eine Entscheidung dazu steht aus.

Gesichert sind die maßgeblichen Daten: Die vorläufige Verfügung erging am 4. September 2026, die Berufungsentscheidung am 10. September 2026. Der Wahltag für die Zwischenwahlen ist der 3. November 2026. Aussagen der Beteiligten sind gerichtlichen Anordnungen und Schriftsätzen zu entnehmen; politische Bewertungen bleiben von den Gerichten getrennt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk