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Bundesrichter stoppt vorläufig Trumps neue Anordnung zum Geburtsrecht

Ein US-Bundesrichter in Maryland hat am 2. September 2026 eine einstweilige Verfügung gegen die Durchsetzung einer im August 2026 unterzeichneten Regierungsanordnung erlassen, die automatiche Staatsbürgerschaft für bestimmte in den USA geborene Kinder einschränken sollte.

Kurzmeldung

Ein Bundesrichter des US-Bezirksgerichts in Maryland hat am 2. September 2026 die Umsetzung einer am 6. August 2026 unterzeichneten Regierungsanordnung zur Einschränkung des Geburtsrechts auf die US-Staatsbürgerschaft vorläufig gestoppt. District Judge Deborah Boardman erließ in Greenbelt eine einstweilige Verfügung, die Behördenguidance und verwaltungsseitige Maßnahmen, die auf der Order beruhen, bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung verhindert.

Die Verfügungsentscheidung stützt sich ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in der Entscheidung Trump v. Barbara vom 30. Juni 2026 sowie auf verfassungsrechtliche Erwägungen zur Citizenship Clause des Fourteenth Amendment. Judge Boardman schrieb, die Order drohe, weit über legitime verwaltungsrechtliche Maßnahmen hinauszugehen, und könne irreparable Schäden für betroffene Kinder und Familien verursachen, falls sie sofort in Kraft treten sollte.

Die am 6. August 2026 vom Präsidenten unterzeichnete Anordnung zielte nach Angaben der Regierung insbesondere auf sogenannte birth tourism–Fälle und auf eine Reihe enger definierter Ausnahmen vom Geburtsrechtsprinzip ab. In der Folge hatten Einwanderungs- und Bürgerrechtsorganisationen erneut Klage eingereicht; sie argumentierten, administrative Schritte könnten verfassungsrechtlich zugesicherte Rechte faktisch aushöhlen. Das Justizministerium kündigte an, gegen die Maryland-Entscheidung vorgehen und die einstweilige Verfügung anfechten zu wollen.

Die Entscheidung hat unmittelbare praktische Folgen: Sie verhindert vorübergehend, dass die Bundesregierung kurzfristig neue Standards bei der Ausstellung von Pässen, Sozialversicherungsnummern oder anderen Dokumenten für in den USA geborene Kinder einführt. Sollte die Verfügung aufgehoben werden, ist mit weiteren Berufungsverfahren zu rechnen; ein möglicher Weg führt erneut vor den Obersten Gerichtshof. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung bleibt der bisherige Rechtszustand für in den Vereinigten Staaten geborene Kinder bestehen.

Der Fall ist Teil eines anhaltenden, landesweit bedeutsamen Rechtsstreits über die Reichweite des Geburtsrechts und die Frage, ob die Exekutive durch Anordnungen verfassungsrechtliche Garantien einschränken darf.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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