Aktuell

Richterin der Vereinigten Staaten in Maryland stoppt Trumps Anordnung zum Geburtsrecht

Deborah L. Boardman untersagt in Greenbelt vorläufig die Vollstreckung einer Executive Order der Regierung Trump, die die automatische Staatsbürgerschaft für in den USA geborene Kinder einschränken sollte.

Eine Bundesrichterin in Maryland hat die jüngste Anordnung der US-Regierung zum Geburtsrecht vorläufig gestoppt. US-Bezirksrichterin Deborah L. Boardman erließ am 2. September 2026 in Greenbelt eine einstweilige Verfügung gegen zentrale Teile einer Executive Order des Präsidenten, die die automatische Staatsbürgerschaft für bestimmte in den Vereinigten Staaten geborene Kinder beschneiden sollte. Der Beschluss gilt für eine bereits zertifizierte Klägerklasse und bindet die Bundesbehörden, solange das Verfahren läuft.

Boardman begründete den Eingriff damit, dass die angegriffenen Bestimmungen „nahezu sicher verfassungswidrig“ seien, soweit sie auf die Klägerklasse angewandt würden. Sie verwies ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs aus diesem Sommer und betonte, die Anordnung weise die Behörden an, bestimmten in den USA geborenen Kindern Ausweispapiere oder sonstige Nachweise der Staatsbürgerschaft zu verweigern. Dies berühre den Schutzbereich des Vierzehnten Zusatzartikels der US-Verfassung, der die Staatsbürgerschaft durch Geburt gewährleistet.

Die Verfügung richtet sich vor allem gegen Passagen, mit denen die Regierung sogenannte Birth Tourism-Fälle sowie Kinder bestimmter, als „alien enemies“ bezeichneter Gruppen adressieren wollte. Kläger sind unter anderem die Organisationen CASA und Asylum Seeker Advocacy Project. Sie hatten bereits im Vorjahr gegen eine weiter gefasste Maßnahme geklagt und vor demselben Gericht Teilerfolge erzielt.

Nach Gerichtsakten wurde die nun strittige Executive Order vom 6. August 2026 als schmalerer Folgeversuch präsentiert, nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 30. Juni 2026 neue Grenzen zu ziehen. Boardman stellte jedoch klar, dass eine veränderte Wortwahl nicht genüge, wenn die praktischen Wirkungen für die zertifizierte Klasse weiterhin die Staatsbürgerschaft durch Geburt gefährdeten.

Das Justizministerium erklärte, man prüfe die Entscheidung und erwäge Rechtsmittel; die Bundesregierung argumentierte in Schriftsätzen, Teile der Klage seien verfrüht, da Ausführungsvorgaben noch erarbeitet würden. Unabhängig davon bindet die einstweilige Verfügung die Behörden: Bis auf Weiteres dürfen sie die betroffenen Abschnitte der Anordnung gegen die Klägerklasse nicht durchsetzen.

Die Entscheidung markiert einen frühen, aber bedeutsamen Rückschlag für die Administration in einer rechtlichen Auseinandersetzung, die voraussichtlich vor Berufungsgerichten und gegebenenfalls erneut vor dem Obersten Gerichtshof weitergeführt wird. Zugleich unterstreicht sie die begrenzte Reichweite exekutiver Maßnahmen, wenn diese in verfassungsrechtlich geschützte Kernbereiche wie die Auslegung des Vierzehnten Zusatzartikels eingreifen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk