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Justiz der Vereinigten Staaten klagt 28 in Kalifornien an und beantragt Stopp bestimmter Briefwahlstimmen

Das Department of Justice hat 28 Personen in Kalifornien wegen mutmaßlicher Wahlstraftaten angeklagt und beim Bundesgericht einen Eilantrag gestellt, bestimmte Briefwahlstimmen vorerst nicht auszuzählen.

Das US-Justizministerium (Department of Justice) hat am 19. Oktober 2026 in mehreren Fällen 28 in Kalifornien lebende Personen wegen mutmaßlicher Wahlstraftaten angeklagt. Zugleich beantragte die Behörde beim Bundesgericht im Central District of California per Eilverfahren, den Staat Kalifornien und Los Angeles County anzuweisen, Briefwahlstimmen von Personen aus einem bundesweiten Abgleichsverzeichnis vorläufig nicht zu verarbeiten. Nach Darstellung des Ministeriums stehen mehr als 20.000 Personen auf kalifornischen Wählerlisten, die als „wahrscheinlich Nichtstaatsangehörige“ eingestuft seien.

Den Beschuldigten wird den Gerichtsunterlagen zufolge vorgeworfen, sich bei der Wählerregistrierung als US-Staatsbürger ausgegeben und in Bundeswahlen abgestimmt zu haben. Das Department of Justice verweist auf Ermittlungen der Einwanderungsbehörde USCIS und des Department of Homeland Security, durch die entsprechende Namen identifiziert worden seien. Die Eilklage zielt darauf, betroffene Rückumschläge und Stimmzettel bis zur Klärung der Staatsbürgerschaftsfrage beiseitezulegen und nicht zu zählen.

Kalifornische Stellen weisen diese Darstellung zurück. Die für Wahlen zuständige Secretary of State, Shirley Weber, erklärte, der Bundesstaat registriere nach eigener Prüfung nur wahlberechtigte Personen und halte sich an die einschlägigen Verfahrensvorschriften. Fristen und Datenanforderungen des Bundes seien teils unvereinbar mit kalifornischem Recht. Vertreter des Bundes, darunter der ranghohe Justizbeamte Trent McCotter, begründeten den Eilantrag mit dem Schutz der Wahlintegrität und verwiesen auf die Dringlichkeit vor dem Wahltag am 3. November 2026.

Rechtlich sind zwei getrennte Stränge zu unterscheiden: die strafrechtlichen Verfahren gegen einzelne Beschuldigte und die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen Bund und Bundesstaat über Wählerverzeichnisse und die vorläufige Behandlung von Briefwahlstimmen. Die Strafverfahren müssen die individuelle Täuschungs- oder Wahlhandlung im Einzelfall nachweisen. Im Zivilverfahren geht es um die Zulässigkeit des vom Bund genutzten Matching-Verfahrens, die Beweislast für den Status „wahrscheinlich Nichtstaatsangehörige“ sowie um die Kompetenzverteilung zwischen Washington und den Bundesstaaten bei der Wahlorganisation.

Beobachter verweisen darauf, dass Bundesgerichte in ähnlich gelagerten Eilverfahren bislang zurückhaltend agierten, wenn kurzfristig vor Wahlen Eingriffe in bestehende Abläufe verlangt wurden. Ob das Gericht in Los Angeles dem Antrag folgt, bleibt offen. Die Entscheidung dürfte unmittelbare Auswirkungen auf die Stimmauszählung in Kalifornien haben und bundesweit Maßstäbe für den Umgang mit Abgleichsdaten und den Schutz rechtmäßig abgegebener Stimmen setzen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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